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Konkurrenzen bei Besitz von Waffen

Wenn während des gesamten Tatzeitraums der Besitzerlangung an Waffen und Munition bis zur Sicherstellung durch die Behörden zugleich die Verfügungsgewalt über sämtliche Waffen, Munition und Sprengstoff ausgeübt wird, wird hierdurch der Besitz an allen dem Waffen- und Sprengstoffgesetz unterfallenden Gegenständen zu einer einheitlichen Dauerstraftat verbunden. Dies gilt auch, wenn

  • verschiedene „Lager“ bestehen,
  • die waffen- und sprengstoffrechtliche Einordnung differieren kann oder 
  • die räumliche Distanz erheblich ist.

All dies steht der Annahme einer tateinheitlichen Begehungsweise nicht entgegen (zusammenfassend BGH, 1 StR 242/19).

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.