Wettbewerbsrecht: Wann liegt ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vor?
Wann liegt ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vor: Im Wettbewerbsrecht kann bei Vorliegen eines Wettbewerbsverstosses häufig treffend gestritten werden, ob überhaupt ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vorliegt. Die – nicht abschliessende! – Faustformel lautet, dass beide Wettbewerber im sachlich und räumlich konkurrierenden Bereich tätig sein müssen. Mitbewerber ist insoweit mit § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG jeder Unternehmer, … Wettbewerbsrecht: Wann liegt ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vor? weiterlesen
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