Der Kläger ist polnischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland, der in Deutschland einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht. Streitig war, ob dem Kläger für seine in Polen bei seiner Ehefrau wohnenden Kinder Kindergeld zusteht. Das Gericht hat der Klage statt gegeben. Maßgeblich kam es darauf an, ob der Kläger oder seine Ehefrau nach polnischem Recht einen Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen hatten. Letzteres hat das Gericht verneint. (Az 9 K 1664/07 Kg, Urteil v. 16.04.2008)
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