Kindergeldanspruch für selbständig tätigen polnischen Staatsangehörigen

Der Kläger ist polnischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland, der in Deutschland einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht. Streitig war, ob dem Kläger für seine in Polen bei seiner Ehefrau wohnenden Kinder zusteht. Das Gericht hat der statt gegeben. Maßgeblich kam es darauf an, ob der Kläger oder seine Ehefrau nach polnischem Recht einen Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen hatten. Letzteres hat das Gericht verneint. (Az 9 K 1664/07 Kg, Urteil v. 16.04.2008)

Der vollständige Entscheidungstext kann in neutralisierter Form abgerufen werden in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht) (Alle anzeigen)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.