Kindergeldanspruch für selbständig tätigen polnischen Staatsangehörigen

Der Kläger ist polnischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland, der in Deutschland einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht. Streitig war, ob dem Kläger für seine in Polen bei seiner Ehefrau wohnenden Kinder zusteht. Das Gericht hat der statt gegeben. Maßgeblich kam es darauf an, ob der Kläger oder seine Ehefrau nach polnischem Recht einen Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen hatten. Letzteres hat das Gericht verneint. (Az 9 K 1664/07 Kg, Urteil v. 16.04.2008)

Der vollständige Entscheidungstext kann in neutralisierter Form abgerufen werden in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Ich bin zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft. Ich bin Softwareentwickler, in Python zertifiziert und habe IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht + Kunst & Medien - ergänzt um Arbeitsrecht.