Kindergeld: Promotions-Arbeitsverhältnis ist keine Berufsausbildung

Doktoranden in einem Promotions-Arbeitsverhältnis sind nicht mehr in Berufsausbildung. Das hat das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden. Die auf den ersten Blick negative Entscheidung hat folgenden Vorteil: Das Finanzamt darf die Einkünfte aus dem Arbeitsverhältnis nicht berücksichtigen, wenn es um die Frage geht, ob die Einkünfte des Kindes die kindergeldschädliche Grenze (7.188 Euro im Jahr 2003) überschreiten. Im Urteilsfall blieb den Eltern das für die ersten vier Monate des Jahres erhalten (FG Mecklenburg-Vorpommern, 1 K 235/01).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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