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Kindergeld: Promotions-Arbeitsverhältnis ist keine Berufsausbildung

Doktoranden in einem Promotions-Arbeitsverhältnis sind nicht mehr in Berufsausbildung. Das hat das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden. Die auf den ersten Blick negative Entscheidung hat folgenden Vorteil: Das Finanzamt darf die Einkünfte aus dem Arbeitsverhältnis nicht berücksichtigen, wenn es um die Frage geht, ob die Einkünfte des Kindes die kindergeldschädliche Grenze (7.188 Euro im Jahr 2003) überschreiten. Im Urteilsfall blieb den Eltern das Kindergeld für die ersten vier Monate des Jahres erhalten (FG Mecklenburg-Vorpommern, 1 K 235/01).

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.