KG Berlin zum urheberrechtlichen Schutz von Software

Das KG Berlin (24 U 117/08) hat sich bereits im März letzten Jahres mit dem urheberrechtlichen Schutz von Software beschäftigt. Hierbei ist vor allem dieser Absatz zu beachten: Auch vorliegend ist daran festzuhalten, dass sich nur bei Vorlage der Quelltexte des Ausgangsprogramms und der Quelltexte oder Binärcodes des nach dem Vorbringen der Klägerin abgeleiteten Programms … KG Berlin zum urheberrechtlichen Schutz von Software weiterlesen