Keine Urkundenfälschung beim Benutzen reflektierender Mittel auf Autokennzeichen

Der K(r)ampf um die Strafbarkeit der Benutzung reflektierender Folie – oder wie im vorliegenden Fall : reflektierenden Lackes – wurde vom 4. Strafsenat des BGH nun vorerst entschieden. Nach den Entscheidungen, zuletzt des OLG Düsseldorfs, danach BayObLG, kam der BGH nun zu dem Schluss, dass eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung ausgeschlossen ist. Es ist jedoch zu bemerken, dass die durchaus praktische Frage, ob eine Urkundenunterdrückung vorliegt, vom BGH nicht behandelt wurde und weiterhin offen ist. Auch bleibt abzuwarten, ob sich die anderen Senate des BGH dieser Auffassung anschließen, oder ob der große Senat alsbald wegen einer abweichenden Rechtsauffassung bemüht wird. (BGH 21.9.1999, AZ : 4 Str 71/99)

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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