Keine Urkundenfälschung beim Benutzen reflektierender Mittel auf Autokennzeichen

Der K(r)ampf um die Strafbarkeit der Benutzung reflektierender Folie – oder wie im vorliegenden Fall : reflektierenden Lackes – wurde vom 4. Strafsenat des BGH nun vorerst entschieden. Nach den Entscheidungen, zuletzt des OLG Düsseldorfs, danach BayObLG, kam der BGH nun zu dem Schluss, dass eine Strafbarkeit wegen ausgeschlossen ist. Es ist jedoch zu bemerken, dass die durchaus praktische Frage, ob eine Urkundenunterdrückung vorliegt, vom BGH nicht behandelt wurde und weiterhin offen ist. Auch bleibt abzuwarten, ob sich die anderen Senate des BGH dieser Auffassung anschließen, oder ob der große Senat alsbald wegen einer abweichenden Rechtsauffassung bemüht wird. (BGH 21.9.1999, AZ : 4 Str 71/99)

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht) (Alle anzeigen)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.