OVG Saarlouis Beschluß vom 9.2.2010, 3 A 461/08: Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht kann gemäß § 6 Abs. 5 RGebStV in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich nur mit Wirkung für die Zukunft gewährt werden; eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich.
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