Keine Registernummer im Impressum: 1.500 Euro Streitwert

Im Homepage-Impressum ist die Angabe von Registernummer, Eintragungsbehörde und Sitz der Eintragungsbehörde zwingend, sofern vorhanden (§5 I Nr.4 Telemediengesetz). Wer es unterlässt, kann abgemahnt werden, wobei ein Streitwert von 1.500 Euro angemessen sein soll, so das LG Ingolstadt (1 HK O 105/12). Damit liegt eine einheitliche Linie mit dem Kammergericht vor (5 U 144/10, hier besprochen), das ebenfalls keine Bagatelle sondern einen abmahnfähigen Verstoss erkannt hat.

Hinweis: Sie finden bei uns die Übersicht zum Thema Impressumspflicht – beachten Sie dazu diesen Beitrag, der laufend aktualisiert wird.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.