Keine Geschäftsführerhaftung bei Geldüberweisung aufgrund gefälschter Kontoverbindung
Das OLG Zweibrücken (4 U 198/21) betont, dass die Beauftragung von Überweisungen aufgrund einer falschen Mitteilung einer geänderten Kontoverbindung keine Verletzung einer organspezifischen Pflicht des Geschäftsführers darstellt. Denn: Eine solche Tätigkeit wäre üblicherweise eine solche der Buchhaltung gewesen. Die dem Geschäftsführer obliegende Geschäftsführung als solche wird dadurch nicht berührt, auch nicht in Form einer Verletzung … Keine Geschäftsführerhaftung bei Geldüberweisung aufgrund gefälschter Kontoverbindung weiterlesen
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