Keine doppelte Verfolgung in der EU bei Geldbußen
Auf wegen unlauterer Geschäftspraktiken verhängte Sanktionen, die als Verwaltungssanktionen strafrechtlicher Natur eingestuft werden, findet der Grundsatz „ne bis in idem“ Anwendung, so der EUGH (C-27/22). Dieser Grundsatz schließt aus, dass eine Strafverfolgung wegen derselben Tat eingeleitet oder aufrechterhalten werden kann, wenn eine endgültige Entscheidung vorliegt, auch wenn diese Entscheidung später ergangen ist! Sachverhalt Am 4. … Keine doppelte Verfolgung in der EU bei Geldbußen weiterlesen
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