Keine Betriebsgefahr bei Parkplatzunfällen?

Parkplatzunfälle sind ein regelrechter Dauerbrenner in der Rechtsprechung. Eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg (26 C 422/19) fügt den reichhaltigen Varianten eine neue hinzu.

Das AG: Steht als Ergebnis der Beweisaufnahme nur fest, dass sich die Kollision in einem Parkhaus während des Rückwärtsfahrens des Beklagten ereignet hat und gibt es keinerlei Anhaltspunkte für ein sorgfaltswidriges Verhalten des Klägers, tritt die vom klägerischen Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr zurück. Er haftet folglich nicht.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Ich bin zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft. Ich bin Softwareentwickler, in Python zertifiziert und habe IT-Handbücher geschrieben.

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