Kein Versicherungsschutz bei Diebstahl aus KFZ durch „Relay Attack“ oder „Jamming“
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 18.02.2019 (Az. 32 C 2803/18 (27) entschieden, dass die Hausratversicherung bei fehlenden Aufbruchspuren nicht für die aus einem Auto entwendete Gegenstände aufkommen muss, selbst wenn es möglich erscheine, dass Diebe den Verriegelungsmechanismus elektronisch manipuliert haben könnten. Hinweis: Versicherte unterschätzen die hier bestehende Beweislast oft – auch … Kein Versicherungsschutz bei Diebstahl aus KFZ durch „Relay Attack“ oder „Jamming“ weiterlesen
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