Kein Fahrverbot bei drohendem Arbeitsplatzverlust

Das Amtsgericht Lüdinghausen (19 OWi-89 Js 821/16-81/16) hat entschieden:

Bestätigt die Geschäftsführerin einer als Zeugin, dass der sich in einem Arbeitsverhältnis auf Probe befindende Betroffene für den Fall einer Fahrverbotsanordnung gekündigt wird, so bedarf es keiner weiteren Feststellungen für das Absehen vom aufgrund eines konkret drohenden Arbeitsplatzverlustes durch das Fahrverbot.

Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Spezialgebiete von RA DF: Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafsachen, Drogendelikte, Sexualstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.

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