Mindestpreis bei eBay vergessen: Kein Irrtum oder Grund, Auktion abzubrechen

Ich höre das Argument recht oft bei abgebrochenen -Auktionen: „Ich habe vergessen einen Mindestpreis anzugeben“. Das ist zwar ärgerlich, letztlich aber wohl kein Grund, eine eBay-Auktion abzubrechen. Zur Erinnerung: Eine ohne anerkannten Grund abgebrochene eBay-Auktion begründet zwischen derzeit Höchstbietendem und Verkäufer einen Anspruch auf Überlassung der Sache zum Preis bei Auktionsende. Insofern sollte man einen guten Grund haben, um sich keinen Schadensersatzansprüchen ausgesetzt zu sehen.

Das Amtsgericht Bremen (23 C 0317/12) hat nun entschieden, dass dies kein im Sinne des BGB ist und damit kein Grund für eine Anfechtung oder den Abbruch der „Auktion“ vorliegt. Daher wird es klüger sein, von einem Abbruch abzusehen, sofern es bereits einen „Bieter“ gibt.

Zum Thema bei uns:

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht) (Alle anzeigen)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.