Nach vorliegenden ersten Informationen, eine offizielle Pressemitetilung liegt noch nicht vor, hat das LG Düsseldorf heute (AZ: 12 O 195/08, 12 O 229/08, 12 O 232/08) die Haftung für WLAN-Inhaber bejaht. Damit entscheidet das LG Düsseldorf anders als das OLG Frankfurt vor kurzem, aber in der Tradition anderer Landgerichte vorher. Tenor: WLAN-Inhaber müssen ihr Netz gegen unberechtigte Nutzung schützen. Das Urteil ist noch nicht Rechtskräftig, der Weg zum OLG ist offen.
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