Der JMStV kommt (erst einmal) nicht: Who cares?

Wie ich eben schon berichtet habe, wird der JMStV – zumindest erst einmal – nicht in der geplanten Form kommen. Es geht nun (erwartungsgemäß) das große Aufatmen durch die Twitter- und zeitversetzt sicher auch Blog-Welt. Ich kann das ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, so wenig, wie ich die Hysterie nachvollziehen konnte, denn wie ich mehrfach schon betont hatte: Die vielfach kritisierte , wegen der so viele ihr Blog schliessen wollten, existiert ja schon heute. Die erneute Überarbeitung des JMStV hätte die Sachlage ja sicherlich noch verschlimmert, aber letztlich würde man nur in eine Kerbe hauen, die schon existiert.

Insofern kann ich mir das Grinsen nicht verkneifen, wenn ich dann heute auf Telemedicus lesen darf:

Die Rechtsstellung der Webseitenbetreiber ist im aktuellen Recht, bei dem es nun bleibt, ähnlich schlecht wie im neuen. Ähnlich wie der neue JMStV verlangt auch das geltende Recht von Webseitenbetreibern mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten derart strenge Schutzmaßnahmen, dass diese ihre Angebote genauso gut schließen könnten.

Gut, dass wir uns da nun einig sind. Aber Hauptsache, das grosse Aufatmen macht die Runde. Desinformierte Hypes gibt es eben nicht nur in den Printmedien, sondern auch im Internet.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.