Der JMStV – die Diskussion geht weiter

Die in der Öffentlichkeit geäußerten Zensurvorwürfe verschiedener Interessenvertreter und politischer Parteien am JMStV-E sind angesichts der dargestellten Neuregelungen unbegründet, da nahezu alle durch den 14. RÄStV beabsichtigten Änderungen freiwillige Maßnahmen des Anbieters beinhalten oder allein dem Anbieter zu Gute kommen […]

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.