Cy­ber-Si­cher­heits­s­tra­te­gie für Deutsch­land 2016

Im November 2016 hat die Bundesregierung die vom Bundesminister des Innern vorgelegte „Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland 2016“ beschlossen. In diesem Papier findet sich ein ressortübergreifender strategischer Rahmen, der hinsichtlich der Cyber-Sicherheitsstrategie vorgegeben wird und ein vormaliges Werk aus dem Jahr 2011 fortführt. Die modernisierte Fassung sieht vier Handlungsfelder vor:

  • Handlungsfeld 1: Sicheres und selbstbestimmtes Handeln
    in einer digitalisierten Umgebung
  • Handlungsfeld 2: Gemeinsamer Auftrag von Staat und Wirtschaft
  • Handlungsfeld 3: Leistungsfähige und nachhaltige gesamtstaatliche
    Cyber-Sicherheitsarchitektur
  • Handlungsfeld 4: Aktive Positionierung Deutschlands in der europäischen
    und internationalen Cyber-Sicherheitspolitik
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.