Im November 2016 hat die Bundesregierung die vom Bundesminister des Innern vorgelegte „Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland 2016“ beschlossen. In diesem Papier findet sich ein ressortübergreifender strategischer Rahmen, der hinsichtlich der Cyber-Sicherheitsstrategie vorgegeben wird und ein vormaliges Werk aus dem Jahr 2011 fortführt. Die modernisierte Fassung sieht vier Handlungsfelder vor:
- Handlungsfeld 1: Sicheres und selbstbestimmtes Handeln
in einer digitalisierten Umgebung - Handlungsfeld 2: Gemeinsamer Auftrag von Staat und Wirtschaft
- Handlungsfeld 3: Leistungsfähige und nachhaltige gesamtstaatliche
Cyber-Sicherheitsarchitektur - Handlungsfeld 4: Aktive Positionierung Deutschlands in der europäischen
und internationalen Cyber-Sicherheitspolitik
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