Angelesen: Open Source Software von Jaeger und Metzger

Vor wenigen Tagen erschien die 3. Auflage des Buches „Open Source Software“ von Dr. Till Jaeger und Prof. Dr. Axel Metzger – immerhin 5 Jahre nach der Vorauflage aus dem Jahr 2006. Das Buch hatte ich bereits vorbestellt und lese seitdem darin. Ein kurzer Einblick.

Thematisch muss man nicht mehr viel sagen: Opensource-Software (OSS) ist heute ein Wirtschaftsgut von enormer Bedeutung. Viele, auch kommerzielle, Projekte und Produkte basieren auf bzw. nutzen Teile aus Opensource-Projekten. Dabei werden die lizenzrechtlichen Fragen zunehmend komplexer, wobei die Mitarbeiter an OSS auch zunehmend schlagkräftig in der Gegenwehr sind (man denke nur an GPL-Violations.org).

Das Buch von Jaeger/Metzger ist sehr umfassend, wobei man sich nicht auf die GPL als OSS- beschränkt, wohl aber (berechtigter Weise) hier einen gewissen Schwerpunkt setzt. Neben der obligatorischen Einleitung wird dem Leser ein Überblick über bedeutende Lizenzen geboten, die nach dem -Prinzip strukturiert sind (starkes, schwaches, kein Copyleft). Neben der GPL (v2 und v3) finden sich darin u.a. die Mozilla Public License , BSD-Lizenz und Apache-Lizenz. Die Übersicht vermittelt dabei in erster Linie den Rechte- und Pflichtenkatalog der sich aus den Lizenzen ergibt.

Nach diesem Kapitel zu den einzelnen Lizenzen, folgen Kapitel zu den jeweiligen Themen, wobei auf eine Einzelbetrachtung der Lizenzen in dem Sinne verzichtet wird, dass zu jeder Lizenz ein eigenes Subkapitel geboten wird (also z.B. nicht – Urheberrecht: a) GPL, b) BDS etc.). Das macht es flüssiger und ist m.E. auch sehr viel sinnvoller als das stoische „Abarbeiten“, da man den Gesamtzusammenhang am Ende besser im Auge behält.

Das Kapitel zum Urheberrecht ist mit gut 50 Seiten auf den ersten Blick recht kurz, aber m.E. vollkommen angemessen. Neben den zu erwartenden Ausführungen (Grundlagen, Vereinbarkeit mit deutschem Recht, Rechtsinhaberschaft) findet sich nun am Ende des Kapitels ein neuer Einschub, der Beachtung verdient: Es geht um die „Insolvenzfestigkeit von Open Source Lizenzen“. Das Thema wird recht kurz abgehandelt, verdient aber – wie im Buch zu Recht angemerkt wird – mehr Beachtung und wird sicherlich in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen.

Dem Kapitel zum Urheberrecht folgt das Kapitel zum „Vertragsrecht“ inkl. Haftung und Gewährleistung, was zugleich das Kapitel ist, das ich gerade zu Ende gelesen habe. Der Vorteil des Kapitels: Man geht neben den grundsätzlichen Ausführungen sehr detailliert auf die verschiedenen denkbaren Vertragskonstellationen ein, was ein zielgerichtetes Aufarbeiten des jeweiligen Sachverhaltes unter entsprechender Würdigung aller Interessen ermöglicht. Allerdings merkt man m.E. spätestens in diesem Kapitel, dass dieses Werk nicht für Laien geeignet ist. So gut der Schreibstil auch ist, es bleibt eine inzwischen hoch komplexe Materie und der juristisch nicht vorgebildete Leser wird hier wohl am Ende den Überblick verlieren. Das ist soweit nichts schlimmes, zumal sich das Buch nach meinem Eindruck ohnehin nur an juristisches Fachpublikum wendet.

Hinweis: Wer – etwa als Programmierer – grundsätzliche Ausführungen zur GPLv2 sucht, wird mit dem Werk „GPL kommentiert und erklärt“ glücklicher sein. Das früher im O'Reilly Verlag erschienene Buch gibt es inzwischen kostenfrei als PDF zum Download, zu finden hier.

Weiterhin bereit hält das Buch Kapitel zu gewerblichen Schutzrechten (speziell Patent- und Markenrecht – wobei letzteres von enormer und vielen Beteiligten unterschätzter Bedeutung ist, dazu auch mein früherer Artikel), zum Wettbewerbsrecht sowie internationalen Rechtsfragen.

Mit meinem aktuellen Eindruck kann ich das – mit 69 Euro recht teure – Buch sehr empfehlen. Zum einen wird es ein guter, wenn auch sehr anspruchsvoller, Einstieg in die Thematik für diejenigen sein, die sich das Arbeitsfeld gerade erst erschliessen möchten. Wer bereits im Bereich des Opensource-Rechts aktiv ist, wird sich über die aktuelle Aufbereitung aller bekannter und einiger neuer Rechtsfragen freuen. Die sinnvolle Strukturierung des Buches ermöglicht erfahrenen Lesern dabei das zielgerichtete Aufarbeiten einzelner Themen, wobei man es durchaus auch dann komplett lesen kann (vielleicht ohne die Einführung).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.