Filesharing: Keine Störerhaftung wegen unverändertem Router-Kennwort

Das Amtsgericht Hamburg (36a C 40/14) hat entschieden, dass eine sich nicht zwingend daraus ergibt, dass das voreingestellte WLAN-Passwort beibehalten wird. Insoweit führt das Amtsgericht aus, dass dies bei Routern, wo voreingestellte WLAN-Passwörter individuell vergeben sind und nicht doppelt genutzt werden, keine Argumentation für eine Störerhaftung sein kann. Derart individuelle Passwörter

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.