Facebook-Comics und Abmahnungen

Auch wenn ich den Spass verstehe, so wundere ich mich doch sehr: Bei Facebook gab es einen „Aufruf“, sein Profilbild durch den „Comichelden seiner Jugend“ zu ersetzen. Wo der Aufruf herkam weiss man nicht, mich selbst hat er auch mehrfach erreicht und inzwischen titelt auch der Stern mit einem kurzen (begeisterten) Beitrag zum Thema.

Ich hatte schon gestern dazu getwittert, dass man sich hinterher nicht wundern soll, wenn die folgt und stelle fest, dass nun zunehmend Juristen auf Twitter und Facebook eher kopfschüttelnd auf diesen Aufruf reagieren. Auch wenn es in das Klischee der Juristen als Spaßbremsen passt: Das Kopfschütteln ist angebracht.

Spass hin, Spass her: Da werden gerade auf Facebook massenhaft fremde – urheberrechtlich geschützte – Werke ohne Erlaubnis verwendet. Das ist ein urheberrechtlicher Verstoss, der mit einer Abmahnung geahndet werden kann. Das Thema ist auch nicht neu, in den letzten Jahren gab es immer wieder Abmahnungen wegen der veerwendung urheberrechtlich geschützter Grafiken als Profilbilder („Avatare“) in Diskussionsforen. Jemand hatte schon auf Facebook gewitzelt, dass der Aufruf vielleicht gar von einer Abmahnkanzlei verbreitet wurde, die gerade die Serienbriefe vorbereitet.

Ich denke nicht, dass momentan wirklich eine Abmahnwelle droht (nicht zuletzt, weil man eher selten den jeweiligen Facebook-Account definitiv einer realen Person zuordnen), doch zeigt sich in dem aktuellen Verhalten dass ein Empfinden für urheberrechtlich problematisches Verhalten weiterhin nicht existiert. Dabei spielt es keine Rolle, wie man rechtspolitisch dazu steht (meine ablehnende Meinung zu den ausufernden Massenabmahnungen sollte klar sein) oder wie klein die Profilbilder sind: Es bleibt ein abmahnfähiger Verstoss. Und ein gutes Beispiel für fehlendes Rechtsbewusstsein.

Hinweis auf Grund der Nachfragen: So wie seinerzeit bei den „Foren-Abmahnungen“ denke ich, sind theoretisch beide abmahnbar, der jeweilige Nutzer und Facebook selbst.

Lesetipp: Dazu nun auch Adrian Schneider bei Telemedicus zu lesen. Inhaltlich soweit korrekt, mit dem Argument „Fans werden doch wahrscheinlich bei so einer Bagatelle die nur Werbung ist nicht abgemahnt“ möchte ich aber mit Blick auf die vergangenen Jahre und Abmahn-Erfahrungen eher kritisch begegnen, wenn auch Adrian damit vollkommen recht hat bzw. haben sollte.

Update: Inzwischen haben sich weitere Juristen zu dem Thema geäußert, ich sammle die Links zu den Beiträgen hier – der Tenor ist weiterhin der Gleiche geblieben: Theoretische Gefahr ja, aber nichts darüber hinaus.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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