Bittorrent-Abmahnung

Bittorrent ist ein Protokoll zum Teilen von Dateien („Filesharing“) über das Internet. Wenn hierüber urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis geteilt werden kann es zu einer kommen.

Es geht im Kern darum, dass eine Datei die ein fremdes urheberrechtliches geschütztes Werk enthält – etwa ein Lied oder einen Film – über das Internet zur Verfügung gestellt wurde. Dies eben über ein Filesharing-Protokoll wie Bittorrent, das dazu dient, Dateien über das Internet mit anderen zu teilen. Hierbei kann jemand solche Dateien von Dritten kopieren und während er diese kopiert teilt er die kopierten Datenpakete wiederum mit Dritten.

Man kann dieses Teilen über eigene Filesharing-Programme vornehmen, aber es gibt auch Anwendungen die unbemerkt auf Filesharing-Angebote zurückgreifen. So etwa Apps mit denen man Filme ansehen kann, wobei die Filmdaten dann mittels Filesharing kopiert werden.

Mit der Abmahnung soll erreicht werden, dass dieses Teilen urheberrechtlich geschützter Werke abgestellt wird. Zudem soll Schadensersatz für das Teilen des Werkes eingetrieben werden – sowie Kosten für den Rechtsanwalt erhoben werden, der die Abmahnung ausgesprochen hat.

Wenn Sie mehr dazu wissen möchten lesen Sie unseren Beitrag zur Filesharing-Abmahnungund was zu tun ist.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.