Widerrufsrecht: Wann ist die Kaufsache individuell angefertigt

Das Amtsgericht Dortmund (425 C 1013/15) hat eine klassische Streitfrage entschieden:

Zumindest in den Fällen, in denen der Kunde über die „Sofort-Kaufen“ Funktion eines online shops eine aus verschiedenen Elementen bestehende Couch, die in 17 verschiedenen Farben und 578 verschiedenen Kombinationen geliefert werden kann, bei der Bestellung im Internet bei jedem Element angezeigt bekommt, wie viele Artikel verfügbar sind und die Bestellung sich auf die im Netz angebotene Farbkombination schwarz/weiß bezieht, liegt keine individuelle Auswahl und Herstellung vor, die das Widerrufsrecht des Kunden gem. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausschließt.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.