Non-disclosure agreement („NDA“) – Geheimhaltungsvereinbarung

Non-disclosure agreement (NDA): Geheimhaltungsvereinbarung: In einem non-disclosure agreement treffen Parteien die vertragliche Übereinkunft, dass man gegenseitig über bestimmte Inhalte stillschweigt. Insbesondere zu Beginn einer Geschäftsbeziehung ist dies notwendig, da man sich nicht kennt, im Zuge der Verhandlungen aber mitunter essentielle Informationen offen legen muss.

Das notwendige Vertrauen schafft dann eine Geheimhaltungsvereinbarung, die auch Sanktionen vorsieht für den Fall, dass man sich vertragsbrüchig zeigt und Informationen später doch weiter gibt – oder auch selber für den eigenen Betrieb verwendet.

Kurz: Was ist ein Non-disclosure agreement („NDA“)?

Ein NDA (Non-Disclosure Agreement), auch Vertraulichkeitsvereinbarung oder Geheimhaltungsvereinbarung genannt, ist ein rechtlich bindender Vertrag zwischen zwei oder mehreren Parteien, der den Umgang mit vertraulichen Informationen regelt.

Ziel eines NDA ist es, sicherzustellen, dass bestimmte Informationen, die während einer Geschäftsbeziehung ausgetauscht werden, nicht an Außenstehende weitergegeben werden und geheim gehalten werden. Wichtige Aspekte eines NDA sind etwa:

  1. Definition vertraulicher Informationen: Das NDA legt genau fest, welche Arten von Informationen als vertraulich gelten. Dies kann technische Daten, Geschäftspläne, Kundenlisten, Know-how, Prototypen und andere sensible Details umfassen. Es ist wichtig, dass diese Informationen klar definiert sind, um Missverständnisse zu vermeiden.
  2. Verpflichtungen der Parteien: Die Parteien eines NDA verpflichten sich dazu, die vertraulichen Informationen nicht zu offenbaren oder zu verbreiten und sie ausschließlich für vorher festgelegte Zwecke zu verwenden. Dies schließt in der Regel auch die Verpflichtung ein, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der Informationen zu gewährleisten.
  3. Dauer der Vertraulichkeit: Ein NDA bestimmt, wie lange die Informationen geheim gehalten werden müssen. Diese Dauer kann unterschiedlich lang sein, je nach Art der Information und dem Grund für ihre Offenlegung. Manchmal gilt die Vertraulichkeit bis zu einem bestimmten Ereignis oder Zeitpunkt, und in anderen Fällen für eine festgelegte Anzahl von Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.
  4. Ausnahmen von der Vertraulichkeit: In einem NDA werden auch mögliche Ausnahmen festgelegt, unter denen Informationen offenbart werden dürfen. Dazu gehören in der Regel Informationen, die öffentlich bekannt werden (ohne Verletzung des NDA), die von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, oder die aufgrund gesetzlicher Anforderungen oder richterlicher Anordnungen offen gelegt werden müssen.
  5. Folgen bei Verstoß: Ein NDA enthält in der Regel Bestimmungen über die rechtlichen Folgen, die eintreten, wenn eine Partei gegen die Vereinbarung verstößt. Dies kann Schadensersatzansprüche und andere rechtliche Schritte umfassen, um den entstandenen Schaden zu kompensieren oder weitere Offenlegungen zu verhindern.

NDAs sind in vielen Geschäftskontexten üblich, etwa bei Verhandlungen über mögliche Fusionen und Übernahmen, bei der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen zur Produktentwicklung oder wenn neue Geschäftspartnerschaften gebildet werden. Sie sind ein wichtiges Werkzeug zum Schutz geistigen Eigentums und zur Sicherung von Wettbewerbsvorteilen.


Inhalt einer Geheimhaltungsvereinbarung

In dem, was die Parteien vertraglich vereinbaren sind sie grundsätzlich frei. Natürlich gibt es Grenzen, etwa die Sittenwidrigkeit oder die AGB-Kontrolle. Aber wie und was man definiert ist den Parteien überlassen. So kann man z.B. allgemein definieren was Geheim zu halten ist, dann konkret einzelne Geheimnisse benennen die zu schützen sind und auch anders herum definieren, was nicht zu schützen ist.

Wichtig ist natürlich auch, zu regeln, wie genau die Nutzung aussieht, auf welchen zeitlichen Umfang die Geheimhaltungsvereinbarung sich beziehen soll (was man nicht zwingend begrenzen muss) und welche Sanktionen in welchem Fall eintreten. Sinnvoll ist auch eine Abstufung der Geheimnisse nach Vertraulichkeitsgrad mit Klarstellung, welcher Mitarbeiter zu welcher Vertraulichkeitsstufe Zugriff haben soll.

Geschäftsgeheimnisse?

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Non-disclosure agreement: Was, wenn die Zusammenarbeit scheitert?

Wichtig wäre auch eine Regelung dazu, wie man damit umgehen möchte, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt. So kann man beispielsweise auch in einer Geheimhaltungsvereinbarung schon Fragen regeln, ob und in welcher Form im Zuge der Vertragsanbahnung entwickelte Konzepte genutzt werden dürfen, von wem sie genutzt werden dürfen und wie lange bzw. wozu.

Prozessschutzklausel („Reverse NDA“)



Die Klausel zur Prozessschutzklausel, die auch als „Reverse NDA“ (umgekehrtes NDA) bekannt ist, ist speziell darauf ausgelegt, in eine bestehende Vertraulichkeitsvereinbarung oder in andere Verträge, die Regelungen zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen enthalten, integriert zu werden. Ihre Hauptfunktion ist es sicherzustellen, dass jede Partei ausschließlich solche Informationen weitergibt, über die sie tatsächlich verfügen darf, und insbesondere keine Informationen, die Geschäftsgeheimnisse Dritter darstellen, ohne entsprechende Vorsichtsmaßnahmen wie Kennzeichnung und vorherige Zustimmung weitergibt.

Unternehmen, die ein NDA unterzeichnen, sollten auf folgende Punkte besonders achten:

  1. Zustimmung und Berechtigung zur Weitergabe: Es muss klar geregelt sein, dass die offenlegende Partei nur Informationen weitergibt, für die sie explizit berechtigt ist und der Empfänger der Informationen vorab seinerseits zustimmen muss, besonders wenn es um Geschäftsgeheimnisse Dritter geht.
  2. Kennzeichnung von Geschäftsgeheimnissen: Informationen, die Geschäftsgeheimnisse Dritter sind, müssen deutlich als solche gekennzeichnet werden. Dies hilft dem Empfänger, die Informationen korrekt zu handhaben und rechtliche Risiken zu vermeiden.
  3. Freistellung bei Haftung: Die Klausel sollte eine Regelung enthalten, die den Empfänger von jeglichen Haftungsansprüchen Dritter freistellt, die aus der unberechtigten Nutzung von Geschäftsgeheimnissen resultieren könnten. Dies schützt den Empfänger vor rechtlichen Konsequenzen, die durch Fehler der offenlegenden Partei entstehen könnten.
  4. Vermeidung von Kontamination: Unternehmen müssen darauf achten, dass keine unbeabsichtigte „Kontamination“ mit vertraulichen Informationen Dritter stattfindet. Dies bedeutet, dass sie Maßnahmen ergreifen müssen, um sicherzustellen, dass keine unbefugten Geschäftsgeheimnisse in den Besitz des Unternehmens gelangen und unbeabsichtigt genutzt werden.
  5. Integration in bestehende Verträge: Die Prozessschutzklausel muss nahtlos in bestehende NDA- oder andere Vertraulichkeitsvereinbarungen integriert werden können, was oft eine Anpassung der Terminologie erfordert, um Konsistenz innerhalb des gesamten Vertragswerkes zu gewährleisten.

Standardisierte NDA

Kurz ist auch darauf hinzuweisen, dass sich auf Grund der Bedeutung von Geheimhaltungsvereinbarungen inzwischen durchaus relativ standardisierte Texte für übliche Szenarien durchgesetzt haben.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.