Non-disclosure agreement („NDA“) – Geheimhaltungsvereinbarung

Geheimhaltungsvereinbarung: In einem non-disclosure agreement treffen Parteien die vertragliche Übereinkunft, dass man gegenseitig über bestimmte Inhalte stillschweigt. Insbesondere zu Beginn einer Geschäftsbeziehung ist dies notwendig, da man sich nicht kennt, im Zuge der Verhandlungen aber mitunter essentielle Informationen offen legen muss. Das notwendige Vertrauen schafft dann eine Geheimhaltungsvereinbarung, die auch Sanktionen vorsieht für den Fall, dass man sich vertragsbrüchig zeigt und Informationen später doch weiter gibt – oder auch selber für den eigenen Betrieb verwendet.

Inhalt einer Geheimhaltungsvereinbarung

In dem, was die Parteien vertraglich vereinbaren sind sie grundsätzlich frei. Natürlich gibt es Grenzen, etwa die Sittenwidrigkeit oder die AGB-Kontrolle. Aber wie und was man definiert ist den Parteien überlassen. So kann man z.B. allgemein definieren was Geheim zu halten ist, dann konkret einzelne Geheimnisse benennen die zu schützen sind und auch anders herum definieren, was nicht zu schützen ist.

Wichtig ist natürlich auch, zu regeln, wie genau die Nutzung aussieht, auf welchen zeitlichen Umfang die Geheimhaltungsvereinbarung sich beziehen soll (was man nicht zwingend begrenzen muss) und welche Sanktionen in welchem Fall eintreten. Sinnvoll ist auch eine Abstufung der Geheimnisse nach Vertraulichkeitsgrad mit Klarstellung, welcher Mitarbeiter zu welcher Vertraulichkeitsstufe Zugriff haben soll.

Geschäftsgeheimnisse?

Rund um Geschäftsgeheimnisse beraten und verteidigen wir: Unternehmen beim Schutz von Geheimnissen und , wenn der Vorwurf erhoben wird, Daten entwendet zu haben.

Was wenn die Zusammenarbeit scheitert?

Wichtig wäre auch eine Regelung dazu, wie man damit umgehen möchte, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt. So kann man beispielsweise auch in einer Geheimhaltungsvereinbarung schon Fragen regeln, ob und in welcher Form im Zuge der Vertragsanbahnung entwickelte Konzepte genutzt werden dürfen, von wem sie genutzt werden dürfen und wie lange bzw. wozu.

Standardisierte NDA

Kurz ist auch darauf hinzuweisen, dass sich auf Grund der Bedeutung von Geheimhaltungsvereinbarungen inzwischen durchaus relativ standardisierte Texte für übliche Szenarien durchgesetzt haben.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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