Anwalt für IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner, Fachanwalt für IT-Recht, hilft Ihnen im Raum Aachen & Heinsberg im gesamten IT-Recht, insbesondere Softwarerecht, IT-Vertragsrecht, digitalem Werberecht, Medienrecht und Domainrecht. Ihr Fachanwalt für IT-Recht im Raum Aachen & Heinsberg - Termin vereinbaren unter 02404-92100.
Das Amtsgericht Dortmund (425 C 1013/15) hat eine klassische Streitfrage entschieden:
Zumindest in den Fällen, in denen der Kunde über die „Sofort-Kaufen“ Funktion eines online shops eine aus verschiedenen Elementen bestehende Couch, die in 17 verschiedenen Farben und 578 verschiedenen Kombinationen geliefert werden kann, bei der Bestellung im Internet bei jedem Element angezeigt bekommt, wie viele Artikel verfügbar sind und die Bestellung sich auf die im Netz angebotene Farbkombination schwarz/weiß bezieht, liegt keine individuelle Auswahl und Herstellung vor, die das Widerrufsrecht des Kunden gem. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausschließt.