Doppelte 40-Euro-Klausel: Nicht mit dem OLG München

Das OLG München (29 W 212/12) hat in einem Beschluss festgestellt, was auf Anhieb viele Shop-Betreiber freuen dürfte: Die so genannte „doppelte 40 Euro Klausel“ (dazu hier) ist nicht nötig mit dem OLG München. Allerdings ist das eindeutig eine Einzelmeinung, anders sehen das die OLGe Hamburg, 5 W 10/10; Hamm, 4 U 180/09; Koblenz, 9 U 1283/09; Stuttgart, 2 U 51/09. Also: Entwarnung im Bereich der doppelten 40 Euro Klausel? Mitnichten, es ist nur ein wenig komplizierter geworden…

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.