Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner: Beratung im IT-Recht
Rechtsanwalt für IT-Recht & Technologierecht im Raum Aachen

Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner

Beratung von Unternehmen im IT-Recht in den Bereichen: Software, Daten, Robotik, Batterien, Quantum Computing, KI, Metaverse, Green-IT und IT-Sicherheit

Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner: Beratung im IT-Recht
Fachanwalt für IT-Recht & Technologierecht

Ihr Fachanwalt für IT-Recht im Raum Aachen mit bundesweiter Tätigkeit: In der dynamischen IT- und Technologielandschaft, in der sich Gesetze und Technologien ständig weiterentwickeln, liegt der Fokus unserer Kanzlei in der Beratung konkreter Themenbereiche: Software, Daten, Robotik, Batterien, Quantum Computing, KI, Metaverse, Green-IT und IT-Sicherheit.

Rechtsanwalt Jens Ferner steht Ihnen als Ihr Fachanwalt für Informationstechnologierecht in Aachen mit spezialisierter Beratung in ausgewählten Bereichen des IT- und Technologierechts zur Seite. Wir sind nicht im allgemeinen IT-Recht oder für Verbraucher tätig, sondern beraten ausschließlich Unternehmen in den benannten Themenbereichen.

Beratung im IT-Recht & Technologierecht: itrecht@ferner-alsdorf.de oder 02404 92100

Anwaltskanzlei Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht

  • Spezialisierte Tätigkeit: Wir konzentrieren uns auf die Strafverteidigung, das Medien-/IT-Recht und ergänzend Arbeitsrecht. Keine Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht oder Familienrecht, keine Tätigkeit für Verbraucher im IT-Recht.
  • Erreichbarkeit: bitte per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de, telefonisch nur bei Strafverteidigungen unter 02404 92100; Termine nur nach Vereinbarung
  • Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
  • Kontaktzeiten: Mo. bis Sa. 06:30 – 10:00 und Mo. bis Do. 14:30 – 18:30 (keine Mails zwischen 20h/6h oder an Sonn-/Feiertagen!)
  • Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
  • Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

Praxis statt nur Schreibtisch: Fachanwalt für IT-Recht

Cloud, Daten & IT-Sicherheit

In unserer digitalisierten Welt ist der Wechsel zur Cloud Standard – und Ihr Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner unterstützt Sie dabei, diesen Übergang sicher zu gestalten. Es werden Mandanten von IT-Infrastrukturanbietern bis hin zu Dienstleistern in vertraglichen Angelegenheiten betreut. Ergänzt wird dies um eine seit Jahren bestehende Beratung im Bereich IT-Sicherheitsrecht für Unternehmen wie Anbieter von Cybersecurity Lösungen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit im IT-Recht liegt bei digitalen Produkten und Daten, wo die EU-Gesetzgebung umfassende Regelungen für den Vertrieb digitaler Produkte wie Software und Webhosting-Produkte geschaffen hat.

Cloud, Daten & IT-Sicherheit

In unserer digitalisierten Welt ist der Wechsel zur Cloud Standard - und Ihr Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner unterstützt Sie dabei, diesen Übergang sicher zu gestalten. Es werden Mandanten von IT-Infrastrukturanbietern bis hin zu Dienstleistern in vertraglichen Angelegenheiten betreut. Ergänzt wird dies um eine seit Jahren bestehende Beratung im Bereich IT-Sicherheitsrecht für Unternehmen wie Anbieter von Cybersecurity Lösungen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit im IT-Recht liegt bei digitalen Produkten und Daten, wo die EU-Gesetzgebung umfassende Regelungen für den Vertrieb digitaler Produkte wie Software und Webhosting-Produkte geschaffen hat.

IT-Verträge, Datenschutz & KI

Als Ihr Fachanwalt für IT-Recht und ehemaliger Softwareentwickler bietet Rechtsanwalt Jens Ferner Ihnen fundierte Expertise in der komplexen Welt der IT-Projekte, wo Sie durch Herausforderungen wie fehlerhafte Abstimmungen und Vertragsrecht navigiert werden. In unserer Kanzlei werden die technischen und juristischen Feinheiten verstanden, die in der IT-Branche, insbesondere nach der Reform des IT-Vertragsrechts 2022, entscheidend sind. Das bei uns vorhandene, spezialisierte Wissen in Bereichen wie künstlicher Intelligenz unterstützt Sie dabei, Ihr IT-Projekt zum Erfolg zu führen und die Zukunft aktiv mitzugestalten.

KI & Metaverse

In den die Zukunft bestimmenden technologischen Bereichen KI und Metaverse werden Sie umfassend in unserer Kanzlei beraten. Für uns gehören diese Bereiche im Übrigen zum Punkt „Softwarerecht“, unser gesamtes Portfolio aus diesem Bereich wird auch bei KI und Metaverse geboten.


Softwarerecht + Robotik und Maschinenbau

Als Ihr Fachanwalt für IT-Recht und ehemaliger Softwareentwickler bietet Rechtsanwalt Jens Ferner Ihnen fundierte Expertise in der komplexen Welt der IT-Projekte, wo Sie durch Herausforderungen wie fehlerhafte Abstimmungen und Vertragsrecht navigiert werden: Die Beratung durch einen Fachanwalt für Informationstechnologierecht ist im Bereich des Softwarerechts sowie an der Schnittstelle zwischen Robotik und Maschinenbau von entscheidender Bedeutung. Als Spezialist in diesen Technologiefeldern unterstützt der Fachanwalt Unternehmen und Entwickler bei der Navigation durch das komplexe Geflecht aus Urheberrecht, Lizenzierung, Haftungsfragen und Datenschutz.

Gerade in der Robotik und im Maschinenbau, wo Software und Hardware eng miteinander verzahnt sind, ergeben sich spezifische rechtliche Herausforderungen, etwa bei der Integration von KI-basierten Systemen oder bei der Sicherstellung von Industriestandards und Compliance-Anforderungen. Eine fundierte Rechtsberatung trägt dazu bei, innovative Projekte auf eine solide rechtliche Basis zu stellen, Risiken zu minimieren und die wirtschaftlichen Chancen dieser fortschrittlichen Technologien voll auszuschöpfen.

Softwarerecht + Robotik und Maschinenbau

Die Beratung durch einen Fachanwalt für Informationstechnologierecht ist im Bereich des Softwarerechts sowie an der Schnittstelle zwischen Robotik und Maschinenbau von entscheidender Bedeutung. Als Spezialist in diesen Technologiefeldern unterstützt der Fachanwalt Unternehmen und Entwickler bei der Navigation durch das komplexe Geflecht aus Urheberrecht, Lizenzierung, Haftungsfragen und Datenschutz. 

Gerade in der Robotik und im Maschinenbau, wo Software und Hardware eng miteinander verzahnt sind, ergeben sich spezifische rechtliche Herausforderungen, etwa bei der Integration von KI-basierten Systemen oder bei der Sicherstellung von Industriestandards und Compliance-Anforderungen. Eine fundierte Rechtsberatung trägt dazu bei, innovative Projekte auf eine solide rechtliche Basis zu stellen, Risiken zu minimieren und die wirtschaftlichen Chancen dieser fortschrittlichen Technologien voll auszuschöpfen.

Green-IT: Umwelt in Technologie und Werbung

In einer umweltbewussten Gesellschaft gewinnen "Green-IT" und die damit verbundenen Rechtsfragen zunehmend an Bedeutung. Dies umfasst die Herausforderungen bei der Berücksichtigung von Umweltaspekten in der Technologieentwicklung wie Energieeffizienz, Ressourcenschonung und Abfallmanagement ebenso wie die rechtliche Bewertung von Umweltaussagen in der Werbung. 

Mit dem zunehmenden Trend zu nachhaltigen Technologien und dem wachsenden Bewusstsein für ökologische Verantwortung entstehen komplexe Rechtsfragen. Dazu gehören die Einhaltung von Umweltstandards, die Risiken irreführender "grüner" Werbeaussagen (Greenwashing) und die Einbeziehung umweltrechtlicher Vorgaben bei der Entwicklung und Vermarktung von IT-Produkten.

Green-IT: Umwelt in Technologie und Werbung

In einer umweltbewussten Gesellschaft gewinnen „Green-IT“ und die damit verbundenen Rechtsfragen zunehmend an Bedeutung. Dies umfasst die Herausforderungen bei der Berücksichtigung von Umweltaspekten in der Technologieentwicklung wie Energieeffizienz, Ressourcenschonung und Abfallmanagement ebenso wie die rechtliche Bewertung von Umweltaussagen in der Werbung.

Mit dem zunehmenden Trend zu nachhaltigen Technologien und dem wachsenden Bewusstsein für ökologische Verantwortung entstehen komplexe Rechtsfragen. Dazu gehören die Einhaltung von Umweltstandards, die Risiken irreführender „grüner“ Werbeaussagen (Greenwashing) und die Einbeziehung umweltrechtlicher Vorgaben bei der Entwicklung und Vermarktung von IT-Produkten.


Kunst, 3D-Druck und Schutzrechte

RA Jens Ferner setzt sich mit großer Passion für die rechtlichen Herausforderungen ein, die sich im Kontext digitaler Kunst und Kreativität für Galerien, Werbeagenturen und Künstler ergeben. Daher sind Rechtsfragen von Kreativität und Schutzrechten, vor allem im digitalen Urheberrecht, integraler Bestandteil unserer Kanzlei.

Eine Rolle spielen dabei Rechtsfragen rund um Kunst und Galerien, beim Kauf und Verkauf von Bildern – und natürlich auch bei neuer Vermarktung, etwa rund um NFT und digitale Ausstellungen.

Kunst, 3D-Druck und Schutzrechte

RA Jens Ferner setzt sich mit großer Passion für die rechtlichen Herausforderungen ein, die sich im Kontext digitaler Kunst und Kreativität für Galerien, Werbeagenturen und Künstler ergeben. Daher sind Rechtsfragen von Kreativität und Schutzrechten, vor allem im digitalen Urheberrecht, integraler Bestandteil unserer Kanzlei. 

Eine Rolle spielen dabei Rechtsfragen rund um Kunst und Galerien, beim Kauf und Verkauf von Bildern - und natürlich auch bei neuer Vermarktung, etwa rund um NFT und digitale Ausstellungen.

Batterierecht

Die zukünftige Bedeutung des Batterierechts wird in einer zunehmend elektrifizierten Welt enorm zunehmen. Mit der steigenden Nachfrage nach Elektrofahrzeugen und der zunehmenden Abhängigkeit von erneuerbaren Energien, die Energiespeicherlösungen wie Batterien erfordern, werden komplexe Rechtsfragen rund um die Herstellung, den Vertrieb, die Entsorgung und das Recycling von Batterien in den Vordergrund rücken. Dazu gehören Aspekte des digitalen Vertragsrechts, des Umweltrechts, des internationalen Handels, der Produkthaftung und der Sicherheitsstandards. Das Batterierecht spielt damit eine Schlüsselrolle für eine nachhaltige Entwicklung und die Umsetzung von Klimaschutzzielen - und wir helfen Batterieherstellern und -händlern dabei.

Batterierecht

Die zukünftige Bedeutung des Batterierechts wird in einer zunehmend elektrifizierten Welt enorm zunehmen. Mit der steigenden Nachfrage nach Elektrofahrzeugen und der zunehmenden Abhängigkeit von erneuerbaren Energien, die Energiespeicherlösungen wie Batterien erfordern, werden komplexe Rechtsfragen rund um die Herstellung, den Vertrieb, die Entsorgung und das Recycling von Batterien in den Vordergrund rücken. Dazu gehören Aspekte des digitalen Vertragsrechts, des Umweltrechts, des internationalen Handels, der Produkthaftung und der Sicherheitsstandards. Das Batterierecht spielt damit eine Schlüsselrolle für eine nachhaltige Entwicklung und die Umsetzung von Klimaschutzzielen – und wir helfen Batterieherstellern und -händlern dabei.


Europäische Regulierung

Der gesamte Bereich des IT- und Technologierechts ist durch die Europäische Union reguliert – mit teils gravierenden Auswirkungen. So ist ein europäisches IT-Recht entstanden, in dem wir uns trittsicher bewegen und Ihnen Orientierung in der komplexen Gemengelage bieten. Speziell in Fragen der IT-Sicherheit, der Dienste-Regulierung und im Vertragsrecht.

Europäische Regulierung

Der gesamte Bereich des IT- und Technologierechts ist durch die Europäische Union reguliert - mit teils gravierenden Auswirkungen. So ist ein europäisches IT-Recht entstanden, in dem wir uns trittsicher bewegen und Ihnen Orientierung in der komplexen Gemengelage bieten. Speziell in Fragen der IT-Sicherheit, der Dienste-Regulierung und im Vertragsrecht.

IT-Recht-Beratung vom Fachanwalt für IT-Recht in Aachen

Ihr Fachmann im IT-Recht bei Fragen rund um Software!

Willkommen bei Ihrem Fachanwalt für IT-Recht in Aachen und Alsdorf – Jens Ferner! Der Titel „Fachanwalt für IT-Recht“ wird von der Rechtsanwaltskammer nur an Rechtsanwälte verliehen, die ihre praktische Erfahrung durch die erfolgreiche Bearbeitung einer festgelegten Anzahl von Fällen und teilweise auch durch streitige Verhandlungen nachgewiesen haben. Darüber hinaus müssen sie ihre theoretischen Kenntnisse in einem Fachanwaltskurs mit abschließenden Prüfungen vertiefen.

Dank dieser anspruchsvollen Qualifikationen als Fachanwalt für IT-Recht und meines Engagements in diesem spannenden Rechtsgebiet, bin ich als Fachanwalt für Informationstechnologierecht der professionelle Partner an Ihrer Seite. Ich konzentriere mich dabei insbesondere auf das Softwarerecht und stehe Ihnen mit meinem Wissen und meiner Erfahrung zur Verfügung.

Ob es sich um komplexe Vertragsverhandlungen, Datenschutzfragen oder Lizenzierungsfragen handelt – ich stehe bereit, Sie durch das komplexe Terrain des IT-Rechts zu führen. Mein Ziel ist es, Ihr Unternehmen auf dem Weg zum Erfolg zu unterstützen und Sie dabei zu begleiten, rechtssichere und nachhaltige Lösungen zu finden. Lassen Sie uns gemeinsam die Herausforderungen der digitalen Welt meistern!

Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner: Ihr Fachanwalt für IT-Recht im Raum Aachen

Die Herausforderungen der Digitalisierung können vielfältig sein, von vernachlässigter IT-Sicherheit und Datenschutz bis hin zu ineffizienten Abläufen. Aber bei uns sind Sie in guten Händen. Unser Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner ist nicht nur juristisch, sondern auch technisch versiert: Als ehemaliger Softwareentwickler mit Kenntnissen in C++, PHP und Python inklusive neuronaler Netze, versteht er die Dynamik von IT-Projekten und die Gründe ihres Scheiterns. Unsere Kanzlei legt großen Wert auf persönliche Betreuung: So schaffen wir einen maßgeschneiderten Service, der weit über eine reine Rechtsberatung hinausgeht.

– Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner

Gute Beratung vom Fachanwalt für IT-Recht: Investition in Ihre Idee!

Bitte lassen Sie es uns offen und hart sagen: Geiz bei der rechtlichen Beratung im IT-Recht ist leider ebenso verbreitet wie schlicht peinlich.
Es ist für uns bedauerlicherweise Alltag, dass sich Unternehmen quasi „auf dem letzten Drücker“ melden und man dann „mal schnell“ im IT-Recht nur abnicken soll, was vorher monatelang intern, frei von juristischem Sachverstand, erarbeitet wurde. Oder: Da sitzen junge Leute vor einem, mit teuerster Markenhardware vor sich auf dem Konferenztisch und reden von horrenden Umsätzen – fangen dann aber an zu feilschen, wenn man erklärt, wie teuer die Beratung wird.

Eine ebenso frühzeitige wie ernsthafte juristische Beratung im IT-Recht ist bei der Entwicklung von IT-Produkten (gleich ob Hard- oder Software) eine Investition in Ihr Produkt. Sie sind einer Vielzahl von Regeln ausgesetzt, die im schlimmsten Fall zum Produktrückruf führen kann – und bei Dienstleistungen können schlecht durchdachte Verträge Ihren gesamten Umsatz gefährden. Die Kosten des juristischen Beraters sind unabdingbare Kosten wie das Marketing oder die eigentliche Entwicklung. Wir bieten absolut faire Preise und eine herausragende persönliche Betreuung – das funktioniert aber nur, wenn man nicht auf Masse arbeitet. Also seien Sie nicht überrascht, dass es bei uns natürlich eine Warteliste gibt für neue Mandate und melden sich frühzeitig.

Wann ist man „Fachanwalt für IT-Recht“

Die Bundesrechtsanwaltskammer beschreibt die Qualifikation eines Fachanwalts wie Folgt: Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen können. Der Titel „Fachanwalt“ wird von den regionalen Rechtsanwaltskammern verliehen. Zuvor wird intensiv nach einem in der Fachanwaltsordnung festgelegten Katalog geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. 

Ein Fachanwalt für IT-Recht bietet mit der Fachanwaltsordnung nachgewiesene besondere Kenntnisse im Bereich des Informationstechnologierechts in den Bereichen:

  • Recht der IT-Verträge, also z.B. Webdesign-Verträge, Internet-System-Verträge, Verträge zur Suchmaschinen-Optimierung etc.
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, speziell Verbraucherrecht und Wettbewerbsrecht, also rund um Online-Shops
  • Immaterialgüterrecht, speziell Urheberrecht und allgemeines Persönlichkeitsrecht
  • Kennzeichenrecht, insbesondere der Namens- und Markenschutz
  • Recht des Datenschutzes
  • Domainrecht
  • Internationale Bezüge, speziell internationales Privatrecht
  • Telekommunikationsrecht & Telemedienrecht
  • Strafrecht mit IT-Bezug, speziell Medienstrafrecht (Internetstrafrecht)

Projekte im Blick

Wenn es mehrere Aufgaben sind, entsteht das Bedürfnis einen Überblick zu haben: Über Aufgaben, Zeiten und Fortschritte – am besten in Echtzeit. Genau das bieten wir, ohne viel Buhei, mit einer einfachen, selbst gehosteten Open Source-Lösung – damit IT-Projekte auch beim Anwalt Spaß machen. Am besten gepaart mit unseren pauschalen Gebühren, die sich direkt in Projekte einpreisen lassen.

IT-Recht: Beratung vom Einzelanwalt

Warum ein einzelner Fachanwalt für IT-Recht?

Der Fachanwalt für IT-Recht ist ein Spezialist, der Unternehmen in allen Fragen der Informationstechnologie, des Internets und des E-Commerce berät und unterstützt. Die Beratung im IT-Recht ist besonders wichtig, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen im IT-Bereich ständig ändern. Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner ist tätig für Unternehmen in sinnvollen Fällen auch bundesweit.

Im Folgenden werden einige der Leistungen beschrieben, die ein Fachanwalt für IT-Recht Unternehmen anbieten kann – und danach die Vorteile, die ein einzelner Fachanwalt gegenüber einer Großkanzlei mit vielen Anwälten hat:

  • Vertragsrecht: Ein Fachanwalt für IT-Recht kann Unternehmen bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen im IT-Bereich unterstützen, wie z.B. Softwarelizenzverträgen, Cloud Computing-Verträgen, IT-Projektverträgen und Service Level Agreements (SLAs). Der Fachanwalt kann helfen, rechtliche Risiken zu minimieren und die Interessen des Unternehmens zu wahren.
  • Datenschutz und Datensicherheit: Der Fachanwalt kann Unternehmen dabei unterstützen, die Einhaltung der Datenschutzgesetze und -vorschriften sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies umfasst die Erstellung von Datenschutzerklärungen, die Beratung bei der Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie die Schulung von Mitarbeitern in Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit.
  • E-Commerce und Online-Marketing: Der IT-Rechtler berät Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung von Online-Shops, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrungen und Impressumsangaben. Darüber hinaus unterstützt er bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben im Bereich des Online-Marketings, etwa bei der Verwendung von Cookies, E-Mail-Werbung oder Social-Media-Kampagnen.
  • Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz: Der Fachanwalt unterstützt Unternehmen bei der Sicherung und Durchsetzung von Urheberrechten, Marken, Geschmacksmustern und Patenten sowie bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter.
  • IT-Compliance und IT-Sicherheit: Der IT-Rechtsanwalt kann Unternehmen bei der Erfüllung ihrer IT-Compliance-Anforderungen unterstützen, indem er bei der Erstellung von Richtlinien und Verfahren hilft und die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen sicherstellt. Wir bieten besondere IT-Compliance-Pakete mit sehr attraktiven Preisen!

Ein einzelner, auf IT-Recht spezialisierter Anwalt kann im Vergleich zu einer Großkanzlei mit vielen Anwälten zahlreiche Vorteile bieten. Zu diesen Vorteilen gehört die persönliche Betreuung, bei der der Mandant direkt mit dem Anwalt kommuniziert und nicht durch die verschiedenen Ebenen einer Großkanzlei navigieren muss. Außerdem ist ein einzelner spezialisierter Anwalt oft flexibler in seiner Verfügbarkeit und kann schneller und effektiver auf die Bedürfnisse des Mandanten eingehen.

Ein weiterer Vorteil liegt in der Kosteneffizienz. Einzelne Fachanwälte haben in der Regel geringere Gemeinkosten als Großkanzleien, was zu niedrigeren Gebühren für ihre Mandanten führen kann. Sie bieten oft maßgeschneiderte und kosteneffiziente Lösungen an, die auf die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sind, ohne den finanziellen Aufwand, der mit einer Großkanzlei verbunden sein kann.

Ein auf IT-Recht spezialisierter Anwalt konzentriert sich im Regelfall auf sein Rechtsgebiet und verfügt daher über ein tiefes Verständnis der Materie sowie aktuelle Kenntnisse über neue Gesetze und Entwicklungen. Im Vergleich zu einer Großkanzlei, in der die Anwältinnen und Anwälte möglicherweise verschiedene Fachgebiete abdecken und sich nicht ausschließlich auf das IT-Recht konzentrieren, kann der Fachanwalt effektivere Lösungen und Strategien anbieten. Zudem können einzelne Fachanwälte langfristige und vertrauensvolle Beziehungen zu ihren Mandanten aufbauen, die es ihnen ermöglichen, das Unternehmen und seine individuellen Bedürfnisse besser zu verstehen und maßgeschneiderte und effektive rechtliche Lösungen anzubieten.

Moderner Fachanwalt für IT-Recht

Hier gibt es kein „IT-Recht vom Fließband“, sondern nur ausgewählte Themen: Rechtsanwalt Jens Ferner beschäftigt sich als Fachanwalt für IT-Recht mit Fragen im Technologierecht.

Welche Rechtsfragen stellen sich rund um den 3D-Druck? Rechtsanwalt Ferner gibt Hinweise zum 3D-Druck und dem 3D-Urheberrecht.

Wann liegt eine Markenrechtsverletzung vor? Was so trivial klingt ist sehr anspruchsvoll und darf nicht voreilig beantwortet werden. Wir bieten dazu einige Erläuterungen:

Der Erwerb gebrauchter Software ist legal ... oder? Wir bieten umfassende Beiträge von dem auf Softwarerecht spezialisierten Rechtsanwalt Jens Ferner - hier lesen Sie mehr zu gebrauchter Software.

Verwechslungsgefahr bei Marken: Immer wieder von Interesse ist die Frage, wann zwischen zwei Marken – die ähnlich aussehen und/oder klingen – eine Verwechslungsgefahr anzunehmen ist. In unserem Beitrag stellen wir zwei Entscheidungen des Bundespatentgerichts vor, die dieses Thema sehr zugänglich angehen und aufbereiten.

Durchaus interessant ist, wie oft sich heute Streitigkeiten im Bereich des Markenrechts finden lassen. Dabei – dank dem Internet – auch im „kleinen Umfeld“, wo früher sicherlich der Verstoss nicht einmal gefunden worden wäre. Typische Fälle sind dabei nicht nur schlecht gewählte Domain-Namen, sondern durchaus auch Bezeichnungen für das eigene Unternehmen oder zumindest die eigene Dienstleistung. Mehr dazu hier.

Haftung des Geschäftsführers gesamtschuldnerisch mit der GmbH im Wettbewerbsrecht: Wenn es darum geht, eine tatsächlich bestehende Wiederholungsgefahr zu beseitigen, ist die Unterlassungserklärung schnell das gewählte Mittel. Aber hier gilt es vorsichtig zu sein, denn schnell kann mehr als ein Schuldner in Betracht kommen. Speziell bei einer GmbH muss darauf geachtet werden, ob der Geschäftsführer als Unterlassungsschuldner in Betracht kommt, weil dieser persönlich haftet. Hier gibt es mehr Infos.

Was ist zu beachten bei einem Import aus China – wo liegen Fallstricke beim Import von Waren China und aus dem asiatischen Raum? Interessant ist, dass Unternehmen mitunter recht blauäugig an den internationalen Handel heran gehen. Dabei zeigt sich, dass man mitunter äusserst vorsichtig sein muss – in unserer Kanzlei werden regelmäßig Mandanten, speziell Startups, betreut, die darauf angewiesen sind, Produkte aus dem asiatischen Raum und insbesondere China einzuführen, seien diese auf Wunsch der Mandanten gefertigt oder dort von der Stange geliefert. Hier geht es zur Übersicht.

Der Bundesgerichtshof (I ZR 135/05) hat in den Raum gestellt, dass durch Benutzung eines Domainnamens (irgendein_name.de) ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen erworben werden kann.

Mit dem BGH liegt das jedenfalls dann nahe, wenn der Verkehr in der als Domainname gewählten Bezeichnung nichts Beschreibendes, sondern nur einen Herkunftshinweis erkennen kann. Es kommt also darauf an, über über die rein addressierende Funktion des Domainnamens hinaus ein Erkennungsmoment hinzukommt, gerade in Kombination mit dem „.de“. Infos dazu.

Dürfen Agenturen – mehr oder weniger ungefragt – ihre Kunden bzw. Auftraggeber als Referenzen zur Eigenwerbung nutzen? Wie sieht es aus, wenn man keine klare vertragliche Absprache getroffen hat? Unser Artikel versucht in aller Kürze einige Anhaltspunkte zu geben und für das Minenfeld „Kundenreferenzen“ zu sensibilisieren.

Der Bundesgerichtshof hat klar gestellt, dass eine beschreibende Wortmarke nicht dadurch mehr Qualität gewinnt, dass sie mit einem gewissen „Interpretationsaufwand“ durch den Betrachter verbunden ist. Lernen Sie hier die Grenzen der Wortmarke. 

Wettbewerbliche Eigenart und wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz nach dem UWG: Das Wettbewerbsrecht bietet einen eigenen Anspruch auf Unterlassung bei der Nachahmung von Produkten – der eine geringe Anspruchshürde darstellt. Es bietet sich damit über eine Prüfung im Wettbewerbsrecht ein Unterlassungsanspruch gegen Nachahmer, der neben den drei „grossen“ Ansprüchen – Urheberrecht, Markenrecht, Designrecht – existiert. Lesen Sie dazu bei uns mehr.

Aktuelles vom Fachanwalt für IT-Recht


Beratung im IT-Recht: nicht nur bei Streitigkeiten sinnvoll!

IT-Recht: Lieber Beraten als Streiten

In der heutigen digitalisierten Welt ist das IT-Recht nicht mehr nur ein Nischenthema, sondern ein integraler Bestandteil des Geschäftsalltags. Viele Unternehmen denken jedoch, dass die Konsultation eines Fachanwalts für IT-Recht nur dann notwendig ist, wenn bereits rechtliche Probleme oder Streitigkeiten aufgetreten sind.

Gerade kleinere Unternehmen denken hier sehr kurzfristig, scheuen die Kosten und verschieben damit die Probleme nur auf die lange Bank – um am Ende im Zweifel sogar „drauf zu zahlen“. In diesem Blog-Beitrag möchte ich aufzeigen, warum proaktive rechtliche Beratung im IT-Bereich nicht nur sinnvoll, sondern oft auch notwendig ist. Wobei in der hiesigen Praxis dies auch ein kulturelles Problem zu sein scheint: Mandanten aus den Niederlanden oder dem angelsächsischen Raum gehen ganz selbstverständlich damit um, dass natürlich Teil des Budgets immer auch die anwaltlichen Kosten begleitender Rechtsberatung sind.

Wo liegt Beratungsbedarf im IT-Recht?

Das IT-Recht hat sich in den letzten Jahren gegenüber seinen Anfängen erheblich weiterentwickelt. Noch heute denkt man bei der Beratung im IT-Recht (früher auch EDV-Recht oder Computerrecht) an die immer gleichen Themen, vor allem rund um Software. Tatsächlich aber haben sich Bedarf und Umfang der IT-rechtlichen Beratung grundlegend geändert!

Ging es früher vor allem um Software und die Abwicklung der Beschaffung oder des Betriebs von Hardware, stehen heute moderne Nutzungsformen von Software wie Cloud und AI im Fokus. Hinzu kommt ein technologischer Wandel, der die Bedeutung von Hardware und Energie, insbesondere rund um Batterien, in den Vordergrund gerückt hat. Aber natürlich spielen auch heute noch die „Klassiker“ des IT-Rechts bei der Beratung im IT-Recht eine Rolle, die kurz erwähnt werden sollen.

Datenschutzrecht

Datenschutz ist ein komplexes und sich ständig weiterentwickelndes Rechtsgebiet. Mit der Einführung der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) sind Unternehmen verpflichtet, strenge Datenschutzrichtlinien einzuhalten. Eine frühzeitige Beratung im IT-Recht kann dazu beitragen, potenzielle Risiken zu identifizieren und kostspielige Fehler zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten oder speichern.

IT-Arbeitsrecht

Die Digitalisierung hat auch das Arbeitsrecht verändert. Themen wie Homeoffice, Überwachung am Arbeitsplatz oder der Einsatz von Softwaretools zur Leistungskontrolle erfordern eine rechtliche Bewertung – nicht nur einmalig, sondern unter fortlaufender Betrachtung.

Eigene Webseite und Werbung

Die eigene Webseite ist oft das Aushängeschild eines Unternehmens. Hier gilt es, zahlreiche rechtliche Aspekte wie Impressumspflicht, Datenschutzerklärung und Urheberrecht zu beachten. Eine rechtliche Überprüfung Ihrer Webseite bei einer Beratung im IT-Recht kann die Gefahr berechtigter Abmahnungen und rechtlicher Konsequenzen erheblich begrenzen. Auch die eigenen Werbeaussagen gehören geprüft und abgesichert.

Erwerb und Nutzung von Software

Softwarelizenzen sind oft komplex und schwer verständlich. Ohne rechtliche Beratung können Unternehmen schnell in eine Lizenzfalle tappen, die nicht nur teuer, sondern auch rechtlich riskant sein kann. Eine frühzeitige Beratung kann hier Klarheit schaffen.

Umgang mit Kundendaten

Kundendaten sind ein wertvolles Gut, aber auch eine rechtliche Herausforderung bei der Beratung im IT-Recht. Die unsachgemäße Speicherung oder Verarbeitung von Kundendaten kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. Eine rechtliche Beratung kann hier für Rechtssicherheit sorgen, auch beim Unternehmensverkauf inkl. Kundendaten.

Datensicherheit

Cyberangriffe und Datenlecks sind eine ständige Bedrohung. Eine rechtliche Beratung kann Ihnen dabei helfen, die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und im Falle eines Datenlecks richtig zu reagieren.