IT-Forensic: osTriage 2

Ich konnte erstmals beim Live-Einsatz der von Ermittlungsbehörden genutzten Software „osTriage“ im Rahmen einer Durchsuchungsmaßnahme dabei sein. Die Software ist praktisch auf einem USB-Stick installiert, kann von dort gestartet werden und analysiert ein laufendes Windows-System. In Österreich gab es hinsichtlich dieser Software eine gewisse Aufregung.

In der praktischen Verwendung stellt sich die Software recht unaufgeregt dar: Es scheint sich in erster Linie um ein Reporting-Tool zu handeln, das auf vorhandene Systeminformationen zurückgreift und diese strukturiert aufbereitet. So beispielsweise in einem Windows-System die Prefetch-Dateien, aus denen die Ermittler dann versuchen Rückschlüsse auf ausgeführte Software zu ziehen. Die Software soweit ich sie erlebt habe war übrigens nicht dazu bestimmt ein Image des Systems zu erstellen, sondern am Ende wird ein „Report“ erstellt, der dann gespeichert wird. Insgesamt stellte es sich mir als Werkzeug dar, dass die vorhandenen Informationen sehr mächtig sammelt und äusserst transparent aufbereitet, letztlich aber ganz erheblich von dem Wissen lebt, dass sein Anwender mitbringt. Die Arbeitsgeschwindigkeit war dabei durchaus beeindruckend, auf einem Standard-System dauerte das Starten der Software und Auswerten des Systems wenige Minuten, insgesamt machte es den Eindruck eines für den mobilen Einsatz vor Ort durchaus sehr tauglichen Tools, das aber jedenfalls nach erstem Eindruck keinen Verdacht hinsichtlich rechtswidriger Möglichkeiten geweckt hat.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.