Irreführende Preisangabe auch bei schlichtem Irrtum
Das OLG Frankfurt (6 U 276/21) hat klargestellt, dass eine irreführende Preisangabe im Sinne des Wettbewerbsrechts auch dann vorliegt, wenn der Unternehmer nach der Bestellung aufgrund eines Irrtums einen unerwünschten Preis benannt hat – und nach Bestellung nur zu einem höheren Preis lieferbereit ist. Hintergrund ist die Regelung des § 5 Abs. 1 Satz 1 … Irreführende Preisangabe auch bei schlichtem Irrtum weiterlesen
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