Hohe Energiepreise: Entlastungspaket I

Wegen der hohen Energiepreise hat die Bundesregierung ein Entlastungspaket auf den Weg gebracht, es dürfte das Erste und nicht letzte Paket dieser Art sein.

So soll die sog. Ökostromumlage (EEG-Umlage) nicht erst zum Jahresende, sondern bereits zum 1.7.2022 entfallen.

Aus steuerlicher Sicht ist insbesondere auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Grundsätzlich beträgt die Pendlerpauschale 0,30 Euro je Entfernungskilometer. Seit dem Veranlagungszeitraum 2021 gilt ab dem 21. Kilometer eine Pauschale von 0,35 Euro. Eine weitere Erhöhung (auf dann 38 Cent) war für 2024 bis 2026 vorgesehen, die nun bereits rückwirkend ab dem 1.1.2022 gelten soll.
  • Ebenfalls zum 1.1.2022 soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht werden.
  • Der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, soll ab 1.1.2022 von derzeit 9.984 Euro auf 10.347 Euro steigen.

Beachten Sie: Die Bundesregierung plant schon jetzt weitere Entlastungen, da zurzeit aufgrund der aktuellen Weltlage die Energiepreise immer weiter ansteigen. Insbesondere Autofahrer und das Transportwesen sind durch rasant steigende Spritpreise betroffen. Konkrete Maßnahmen hierzu wurden bislang nicht in die Wege geleitet.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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