Hohe Energiepreise: Entlastungspaket I

Wegen der hohen Energiepreise hat die Bundesregierung ein Entlastungspaket auf den Weg gebracht, es dürfte das Erste und nicht letzte Paket dieser Art sein.

So soll die sog. Ökostromumlage (EEG-Umlage) nicht erst zum Jahresende, sondern bereits zum 1.7.2022 entfallen.

Aus steuerlicher Sicht ist insbesondere auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Grundsätzlich beträgt die Pendlerpauschale 0,30 Euro je Entfernungskilometer. Seit dem Veranlagungszeitraum 2021 gilt ab dem 21. Kilometer eine Pauschale von 0,35 Euro. Eine weitere Erhöhung (auf dann 38 Cent) war für 2024 bis 2026 vorgesehen, die nun bereits rückwirkend ab dem 1.1.2022 gelten soll.
  • Ebenfalls zum 1.1.2022 soll der -Pauschbetrag um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht werden.
  • Der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe keine gezahlt werden muss, soll ab 1.1.2022 von derzeit 9.984 Euro auf 10.347 Euro steigen.

Beachten Sie: Die Bundesregierung plant schon jetzt weitere Entlastungen, da zurzeit aufgrund der aktuellen Weltlage die Energiepreise immer weiter ansteigen. Insbesondere Autofahrer und das Transportwesen sind durch rasant steigende Spritpreise betroffen. Konkrete Maßnahmen hierzu wurden bislang nicht in die Wege geleitet.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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