Am nächsten Freitag (01.07.2011) ist es soweit: Die unpfändbaren Beträge nach §850c ZPO erhöhen sich – und das durchaus ordentlich. Die ab nächstem Freitag aktuellen Sätze finden sich hier im Bundesgesetzblatt.
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner: Strafverteidiger & Fachanwalt für IT-Recht | Tel: 02404-92100 (Alle anzeigen)
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