Haustürgeschäfte: EU-Kommission setzt Deutschland Frist

§312 BGB sieht ein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften vor. Hintergrund sind die bekannten Situation, in denen der Vertreter an der Haustüre klingelt oder man in der Fußgängerzone ein ganz tolles Zeitschriftenabo aufgeschwatzt bekommt. Hintergrund für diese rechtliche Regelung ist übrigens eine EU-Richtlinie – und dort gibt es nun Streit.

Denn: Die Richtlinie sieht ein grundsätzliches Widerrufsrecht für 7 Tage vor. Das deutsche Recht verlangt aber, dass der Verbraucher durch die Situation zum Vertragsschluss “bestimmt worden ist”. Die EU-Kommission meint, dies ist mit der Richtlinie nicht vereinbar, da die Beweislast für das bestimmt werden beim Verbraucher liegt – weswegen hin und wieder Verbraucher vor Gericht ihr Recht nicht geltend machen konnten. Nunmehr wurde eine 2-Monats-Frist zur Nachbesserung gesetzt.

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Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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