Ein „Hartz IV – Empfänger“ begehrte einen Zuschuss des Jobcenters zu einer Kindergartenfahrt. Das Jobcenter verweigerte diesen Zuschuss – zu Recht, wie das SG Berlin (S 39 AS 9775/10 ER) meint. Grund: Zwar gibt es für mehrtägige Klassenfahrten eine Rechtsgrundlage zur Auszahlung eines Zuschusses (§ 23 Abs. 3 Nr. 3 SGB II), eine passende Regelung für Kindergartenfahrten ist aber nicht ersichtlich.
Der Betroffene versuchte sich auf die aktuelle Rechtsprechung des BverfG zu berufen (Härtefall-Regelung). Auch dies verneinte das Gericht: Hier steht eine einmalige Leistung und keine dauerhafte in Frage, eben diese wäre aber Voraussetzung. Für Empfänger bemerkenswert ist dabei die Feststellung des Gerichts, dass die Reise seit einem Jahr vorhersehbar war – und der Betroffene durchaus in diesem Jahr auf die Zahlung (es ging um 121 Euro) hätte sparen können. Aus diesem Grund wurde auch ein Darlehen abgelehnt.
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