Haftung der Betreiberin eines Content Delivery Networks sowie eines DNS-Resolver Dienstes

Inzwischen gibt es Rechtsprechung zur Haftung des Betreibers eines Content Delivery Network sowie eines DNS-Resolver-Dienstes als Täter für Urheberrechtsverletzungen (dazu Landgericht Köln, 14 O 29/21 und Landgericht Leipzig, 05 O 807/22). Update: Achtung, beide zuständige Oberlandesgerichte haben sich inzwischen anders postiert! Inhalte Anzeigen 1 Anwendbarkeit deutschen Rechts 2 Haftung des CDN-Anbieters 2.1 Öffentliche Zugänglichmachung durch … Haftung der Betreiberin eines Content Delivery Networks sowie eines DNS-Resolver Dienstes weiterlesen