Google warnt – und der Ärger ist absehbar

Die Funktion an sich ist eine gute Idee und sehr sinnvoll: Google warnt nun in einer erweiterten Fassung vor problematischen Webseiten. Doch: Die Probleme sind vorprogrammiert und längst Alltag.

Eine solche Warnfunktion gibt es nicht nur bei Google direkt, sondern wird u.a. von Browsern wie Mozilla oder Safari importiert. Da kann es passieren, dass man eine Webseitenadresse eintippt und nicht die Seite, sondern eine Warnmeldung sieht. Auch Kaspersky bietet einen solchen Schutz, wenn man dies im Hintergrund laufen hat, auch dann ist der Zugriff auf entsprechend erfasste Webseiten nur mit Hindernissen möglich.

Das ist zum einen dann ärgerlich, wenn man ein seriöser Webseitenbetreiber ist, dessen Seite durch eine Sicherheitslücke mit Malware „verseucht“ ist. In dem Fall ist man zu Recht „gesperrt“ und hat eine Menge Arbeit am Bein. Und dabei darf man ruhig von einer Sperre sprechen: Faktisch ist es das nämlich. Die Besucherzahlen brechen nicht nur empfindlich, sondern eher desaströs ein. Noch schlimmer ist es aber, wenn man vollkommen zu Unrecht auf einer solchen Sperrliste landet – als Online-Shop kann das finanziell zum echten Problem werden.

Dabei zeigen aktuell hier bearbeitete Fälle, dass die Versuche der Betroffenen Shop-Betreiber, das Problem zu lösen, nicht gerade von Erfolg gekrönt sind. Wenn überhaupt, wird mit erheblicher Verzögerung reagiert – dazu kommt die Zeitspanne, bis man erst einmal selber merkt, dass irgendwo ein Problem bestehen muss. (Nicht ohne Grund rate ich dazu, immer die laufenden Webseiten-Statistiken im Auge zu haben.) Bisher war ein anwaltliches Schreiben allerdings der Beschleunigungsfaktor schlechthin, weswegen die bisherigen Szenarien zwar höchst ärgerlich, aber letztlich noch glimpflich in den Griff zu bekommen sind.

Für Betroffene Unternehmer bleibt der Rat: Das Problem kennen und seine Webseite immer laufend im Auge haben. Speziell „kleinere“ Webseitenbetreiber gehen hier unnötige Risiken ein. Eine ordentliche Softwarepflege ist ohnehin Pflicht, seit 5 Jahren mit der gleichen OSCommerce-Version zu arbeiten ist keine weise Entscheidung. Ebenfalls die so beliebte wie dumme Entscheidung, ohne entsprechendes Wissen einen (virtual) Server zu mieten und die notwendigen Software-Updates nicht einzuspielen. Neben Malware-Problemen dürfte man schnell als Spam-Server enden.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht) (Alle anzeigen)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Strafverteidigung und dem IT-Recht, speziell Softwarerecht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmenskrise und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, Cybercrime & IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.