Google Streetview scannte auch private WLAN (?)

Die Meldungen der Vergangenheit zum Thema Google Streetview sind ein wenig eingeschlafen, nun rüttelt aber der Bundesbeauftragte für den wach, der vermeldet:

Ein Vertreter von Google Inc. hat auf Nachfrage gegenüber dem zuständigen Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, eingeräumt, dass auch in Deutschland alle für den Internetdienst von Google Street View im Einsatz befindlichen Fahrzeuge mit technischen Geräten zur Kartografierung von WLAN-Netzen ausgerüstet seien. Eine schriftliche Antwort auf Fragen über die genauen technischen Vorgänge und Hintergründe dieser Erfassung haben wir von Google nicht erhalten. […]

Damit erhärtet sich der Verdacht, dass die Fahrten für Google Street View in den letzten Jahren nicht nur zur Aufnahme von Straßenansichten, sondern auch zur flächendeckenden Erhebung und Speicherung gerade auch der von privaten Haushalten betriebenen WLAN-Netze genutzt wurden. Nach gegenwärtigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass neben der örtlichen Erfassung, dem Verschlüsselungsstatus der Geräte, der weltweit eindeutigen MAC-Adresse auch der vom Betreiber vergebene Name (sogenannte SSID) gespeichert wurde. Bei letzterer verwenden Privatpersonen nicht selten ihre Klarnamen oder andere auf sie hinweisende Informationen. Sowohl mit Blick auf die Benutzung des eigenen Namens als auch auf die Möglichkeit, die WLAN-Netze aufgrund ihrer örtlichen Lage Bewohnern von Häusern zuzuordnen, handelt es sich um die Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten und deren Übertragung in die USA.

Rechtlich finde ich – wie bei Streetview selbst – keine zwingende Antwort, ob das Erfassen der WLAN-Netze in dieser Form rechtmäßig ist. Allerdings, auch wenn ich selbst es zumindest unschön finde, sehe ich eher die Tendenz hiermit weniger Probleme zu haben, als mit dem (ungefragten) Erfassen der Grundstücksaufnahmen an sich. Nicht zuletzt, weil man jederzeit und kinderleicht seine WLAN-Infos selber verändern kann – bei der Fassade des Hausgrundstücks (und den Vorurteilen, die damit einhergehen) dürfte das etwas schwieriger sein.

Eher bedenklich stimmt mich, dass Google offensichtlich nur mit einer Salami-Taktik bekannt gibt, was man da eigentlich (und vor allem wozu) erfasst. Dieses Verspielen letzter Reste von Vertrauen, die Google zumindest bei mir immer noch hat, ist unnötig und wirft die weitere Frage auf, womit man noch rechnen muss in Zukunft.

Aus technischer Sicht ist das hiermit verbundene Risiko noch marginal, zumindest solange solche Daten nirgendwo offen zugänglich sind. Aus den Daten, die Google auslesen konnte (und die ja frei zugänglich sind – zu bedenken sind hier die §§28, 29 BDSG), kann man m.E. jedenfalls keine direkten Rückschlüsse auf Nutzer im Internet ziehen. So dürfte man eben nicht, nur wenn man diese Daten hat, einen Benutzer im Netz (mit dynamischer IP) identifizieren können. Wohl aber gäbe es die theoretische Möglichkeit, den Standort zu bestimmen, sofern die SSID (Kennung) des WLAN übermittelt wird – eine Möglichkeit, an der Google sicherlich Interesse hätte. Dazu kommt aber das Problem, dass WLAN-Informationen nicht gerade langlebig sind – sofern Google nicht vor hat, zumindest jährlich die Daten zu aktualisieren, dürfte es nur ein sehr kurzfristiger Nutzen, vor allem statistischer, Nutzen sein.

Die Diskussion ist insofern wohl nicht auf der Basis konkreter Gefährdungen zu führen, als vielmehr auf Basis der Kritik an der Heimlichkeit, die Google hier an den Tag legt – und die weitere Fragen aufwirft & offen lässt.

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Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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