Google Street View Gutachten zum Download

Der DonauKurier hatte vor einiger Zeit ein Gutachten in Auftrag gegeben zur Rechtmäßigkeit von Google Streetview in Deutschland. Dieses vielbeachtete Gutachten, das zum Ergebnis der Rechtswidrigkeit kommt, steht nun endlich frei zum Download, zu finden hier auf der Webseite des Donau-Kuriers. Wie der DonauKurier zutreffend festhält ist die Frage der Zulässigkeit rund um Streetview längst kei Thema mehr, das nur noch Juristen beschäftigt – sondern auch Bürger und (Kommunal-)Politiker.

An dieser Stelle ist festzuhalten, dass dieses Gutachten – auch wenn es meiner rechtlichen Auffassung entspricht – keineswegs unumstritten ist: Es gibt zumindest ein weiteres, viel beachtets Gutachten (u.a. von Prof. Forgó), das zu einem gegenteiligen Ergebnis kommt. Forgó erläutert sehr kurz seine Gedanken in der MMR 4 /2010 (dort im Editorial) und es muss zugestanden werden, dass seine Gedanken durchaus zugänglich sind. Jedoch wird weiterhin ausgeblendet, dass eben nicht nur Hausansichten abgebildet werden, sondern immer die Kombination aus Hausansicht und konkreter Adresse – diese Kombination ist im Ergebnis ein personenbezogenes Datum. Und das Interesse der Bewohner, dieses Datum in seiner Kombination zu kontrollieren, ist zumindest ein berechtigtes und schutzwürdiges. Damit ist aber noch keine Entscheidung in der Abwägung zwischen einem sicherlich vorhandenen öffentlichem Interesse an einer solchen Datenbank und dem individuellen Schutzbedürfnis gegeben.

Dass eine solche Abwägung je nach Betrachter zu individuellen Ergebnissen führt ist normal – und kein Gutachten wird hier letztlich eine definitive Hilfe sein. Entscheiden wird der Streit letztlich, auch das ist normal, nur durch eine höchstrichterliche Rechtsprechung und/oder ein Agieren des Gesetzgebers. Zumindest letzteres dürfte aber zur Zeit sehr unwahrscheinlich sein, da zwar einerseits eine sehr breite (und emotional geladene) Debatte geführt wird, andererseits laut Google nicht einmal 10.000 Menschen bisher Widerspruch eingelegt haben.

Zur Vertiefung:

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.