Gleichbehandlung: Arbeitgeber darf bei Kündigung Weihnachtsgeld verweigern

Der Arbeitgeber darf einem zu Recht gekündigten die Zahlung von Weihnachtsgeld verweigern. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Mainz im Fall eines Arbeitnehmers, dem aus verhaltensbedingten Gründen im August zu Ende Februar des folgenden Jahres gekündigt worden war. Als der Arbeitnehmer den Kündigungsschutzprozess verlor, verweigerte der Arbeitgeber die Auszahlung des Weihnachtsgelds.

Das LAG hielt diese Weigerung für rechtmäßig. Es machte deutlich, dass der Anspruch auf Weihnachtsgeld nur erhalten geblieben wäre, wenn die Kündigung zu Unrecht erfolgt wäre. Dies war vorliegend jedoch nicht der Fall. Ein Verstoß gegen den „arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz“ liege damit nicht vor. Der bereits gekündigte Arbeitnehmer könne bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht mehr mit den anderen Arbeitnehmern verglichen werden. Die wirksame Kündigung stelle vielmehr einen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung dar (LAG Mainz, 9 Sa 623/02).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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