Gleichbehandlung: Arbeitgeber darf bei Kündigung Weihnachtsgeld verweigern

Der Arbeitgeber darf einem zu Recht gekündigten Arbeitnehmer die Zahlung von Weihnachtsgeld verweigern. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Mainz im Fall eines Arbeitnehmers, dem aus verhaltensbedingten Gründen im August zu Ende Februar des folgenden Jahres gekündigt worden war. Als der Arbeitnehmer den Kündigungsschutzprozess verlor, verweigerte der Arbeitgeber die Auszahlung des Weihnachtsgelds.

Das LAG hielt diese Weigerung für rechtmäßig. Es machte deutlich, dass der Anspruch auf Weihnachtsgeld nur erhalten geblieben wäre, wenn die Kündigung zu Unrecht erfolgt wäre. Dies war vorliegend jedoch nicht der Fall. Ein Verstoß gegen den “arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz” liege damit nicht vor. Der bereits gekündigte Arbeitnehmer könne bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht mehr mit den anderen Arbeitnehmern verglichen werden. Die wirksame Kündigung stelle vielmehr einen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung dar (LAG Mainz, 9 Sa 623/02).

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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