Gleichbehandlung: Arbeitgeber darf bei Kündigung Weihnachtsgeld verweigern

Der Arbeitgeber darf einem zu Recht gekündigten Arbeitnehmer die Zahlung von Weihnachtsgeld verweigern. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Mainz im Fall eines Arbeitnehmers, dem aus verhaltensbedingten Gründen im August zu Ende Februar des folgenden Jahres gekündigt worden war. Als der Arbeitnehmer den Kündigungsschutzprozess verlor, verweigerte der Arbeitgeber die Auszahlung des Weihnachtsgelds.

Das LAG hielt diese Weigerung für rechtmäßig. Es machte deutlich, dass der Anspruch auf Weihnachtsgeld nur erhalten geblieben wäre, wenn die Kündigung zu Unrecht erfolgt wäre. Dies war vorliegend jedoch nicht der Fall. Ein Verstoß gegen den „arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz“ liege damit nicht vor. Der bereits gekündigte Arbeitnehmer könne bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht mehr mit den anderen Arbeitnehmern verglichen werden. Die wirksame Kündigung stelle vielmehr einen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung dar (LAG Mainz, 9 Sa 623/02).

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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