Werberecht: Werbung mit Kundenmeinungen

Der (I ZR 252/14) hat sich zur Werbung mit Kundenmeinungen geäußert und festgestellt:

Wer im Internet mit „garantiert echten Meinungen“ wirbt, muss deutlich darüber aufklären, dass ein zwischen Unternehmen und Kunden vorgesehenes Schlichtungsverfahren die Berücksichtigung negativer und neutraler Anbieterbewertungen einschränken kann. (…) Wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, erweckt eine Werbung mit „garantiert echten Mei- nungen“ beim Kunden den Eindruck, dass positive wie negative Meinungen grundsätzlich ungefiltert veröffentlicht werden und in die Ermittlung der durchschnittlichen Kundenbewertung eingehen. Ist diese Kundenerwartung unbegründet, weil die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens zu einer die Berück- sichtigung negativer und neutraler Anbieterbewertungen einschränkenden Filterung führen kann, muss zur Vermeidung einer Irreführung bei einer Werbung mit der Kundenbewertung deutlich über das Schlichtungsverfahren aufgeklärt werden.

Die Entscheidung kann durchaus so verstanden werden – und dies wäre auch naheliegend – dass bei der Werbung mit Kundenmeinungen in zwei Schritten zu prüfen ist: Wird zuerst der Eindruck erweckt, dass es sich um ungefilterte Meinungen handelt? Und falls dies bejaht wird, kommt in einem zweiten Schritt die Prüfung, ob es hier zu einer Verzerrung kommen kann. Falls dem dann so ist, dürfte regelmäßig eine Irreführung anzunehmen sein. Grundsätzlich dürfte es darauf hinauslaufen, dass die Bewertungskriterien offen zu legen sind, wobei man hier durchaus mit arbeiten können müsste

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.