Und jetzt auch noch das „Fax-Abo“

Die Allgemeine Zeitung berichtet von einer weiteren Masche, die insofern nicht neu ist: Man erhält (natürlich unverlangt) ein Fax, das eine „schnelle Antwort“ erbittet. Wer Antwortet, hat dann (vermeintlich) einen „Fax-“ bestellt, der pro Ausgabe eine sehr hohe Summe kosten soll – im Bericht der Allgemeinen Zeitung geht es um fast 1000 Euro in der Summe. Abgesehen davon, dass unverlangte Fax-Werbung einen Wettbewerbsverstoß darstellt und abmahnfähig ist, ist der wirksame Vertragsschluss an sich im konkreten Fall immer zu prüfen (und zudem meistens höchst zweifelhaft).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.