PKW-ENVKV: Deutsche Umwelthilfe fordert Vertragsstrafe

Es sollte nicht überraschen, dass man nach Abgabe einer im Fokus des Unterlassungsgläubigers steht – immerhin steht eine durchaus lukrative im Raum, wenn zukünftig gegen die Unterlassungserklärung verstossen wird. Die „Deutsche Umwelthilfe“ ist mir vor allem wegen Abmahnungen im Bereich der bekannt. Eine Unterlassungserklärung in diesem Bereich ist gerade für Autohändler besonders kritisch, da zumindest in der Theorie bei jeder Werbeanzeige das Risiko einer Vertragsstrafe winkt. Schliesslich müssen die beachtlichen Informations- und Kennzeichenpflichten hier nicht nur jedes Mal bedacht sein; darüber hinaus sind diese Werbeanzeigen für Autohäuser essentiell bei der Vermarktung der PKW.

Wenn dann bei einem vermeintlich „kleinen“ Verstoss plötzlich gut 5000 Euro Vertragsstrafe eingefordert werden, ist das Desaster eingetreten – mit einem enormen Rattenschwanz. Denn nachdem das Thema Vertragsstrafe erledigt ist, stellt sich die Frage, wer hier verantwortlich ist: Der Webdesigner? Der Mitarbeiter? Oder der ?

Erschreckend ist es auch, dass Unternehmen durchaus häufig nach einigen Jahren abgegebene Unterlassungserklärungen „zu vergessen“ scheinen. Dabei bindet die Unterlassungserklärung eben nicht „nur“ 30 Jahre, sondern lebenslang. Wer also 1980 als eine Vertragsstrafe versprochen hat, der sollte auch 2015 noch darüber nachdenken bei der Gestaltung der eigenen Werbemaßnahmen.

Zu der typischen Frage „Kann man da noch etwas machen“ in aller Kürze: Es kommt auf den Einzelfall an. Ich war in mehreren Fällen geforderter Vertragsstrafen tätig, sowohl rein aussergerichtlich als auch vor Gericht. Zu konkreten Ergebnissen schreibe ich ganz bewusst nichts, da ich hier dem Gegner immer zusichere, dass ich zu Verhandlungen und deren Ergebnis nichts schreibe.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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