Immer noch ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. aus Frankfurt a.M. („Wettbewerbszentrale“) aktiv im Einsatz gegen zu kurze Gutscheine. Mir liegt eine Abmahnung vor, mit der ein auf 12 Monate begrenzter Gutschein abgemahnt wird, der via Groupon vertrieben wurde. Daher weiterhin: Vorsichtig sein, wenn Gutscheine vertrieben werden!
Zum Thema von mir:
- Schaden beim Subventionsbetrug - 19. April 2024
- BGH-Urteils zum Verbreiten kinderpornographischer Inhalte - 19. April 2024
- OLG Köln zur Abschöpfung des Gewinns im Wettbewerbsrecht - 19. April 2024