Abmahnung: Wettbewerbszentrale mahnt Gutscheine auf Groupon mit zu kurzer Verjährung ab

Immer noch ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. aus Frankfurt a.M. („Wettbewerbszentrale“) aktiv im Einsatz gegen zu kurze Gutscheine. Mir liegt eine vor, mit der ein auf 12 Monate begrenzter Gutschein abgemahnt wird, der via Groupon vertrieben wurde. Daher weiterhin: Vorsichtig sein, wenn Gutscheine vertrieben werden!

Zum Thema von mir:

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.