Abmahnung im Wettbewerbsrecht: Abmahnung durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Inzwischen mehren sich bei mir Abmahnungen wegen Verstössen gegen Belehrungspflichten im Bereich des Fernabsatzes. Es scheint so, dass viele tatsächlich eine gewisse Wartezeit abgewartet haben und nun zunehmend gegen Verstöße vorgehen. So liegt mir u.a. eine durch den „IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.“ vor, in der veraltete Texte rund um das Widerrufsrecht bemängelt werden. Die Abmahnung sticht hervor, weil eben nicht nur abgemahnt wird, sondern es wird sehr ausführlich erklärt, wie der Verstoss sich zusammensetzt und es werden gar Gestaltungshinweise zur verbesserten Darstellung geboten. Bei letztlichen Gesamtkosten von ca. 230 Euro ist das eine Abmahnung, die – sofern berechtigt – ihr Geld auch mal wert ist.

Es ist darauf zu achten, die Reform des Verbraucherrechts 2014 zu berücksichtigen (dazu hier Artikel bei uns), wer noch auf veraltete Paragrafen verweist oder die alte verwendet kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Die abgemahnten Punkte hinsichtlich der AGB sind auch grundsätzlich ein Wettbewerbsverstoss.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.