Ich bearbeite eine Interessante Abmahnung: Jemand hat ein Foto selbst gemacht, von einer Briefmarke. Auf der (ausländischen) Briefmarke wiederum findet sich ein Bild, an dem die Gegenseite sich der Rechte berühmt. Der Fotograf der Briefmarke nun soll eine Schadensersatzzahlung leisten.
Zur Rechtslage und meiner Bewertung möchte ich noch nichts schreiben. Die obskure Abmahnung war mir hier lediglich einen ersten Hinweis wert, eine „Abmahnwelle“ ist deswegen nicht zu befürchten. Kurz sei darauf verwiesen, dass grundsätzlich das Foto eines Fotos eine Urheberrechtsverletzung sein kann (siehe dazu hier bei uns), im vorliegenden Fall ist dies m.E. aber so pauschal nicht zu sagen.
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