Markenrecht: Zu den anwaltlichen Kosten bei markenrechtlicher Abmahnung

Das OLG Frankfurt (6 U 208/11) hat sich mit einer markenrechtlichen beschäftigt und festgestellt, dass alleine die Tatsache, dass es sich um eine markenrechtliche Abmahnung handelt, nicht Grund genug ist um von einer 1,5 Gebühr auszugehen. Vielmehr wird auch hier grundsätzlich eine 1,3 Gebühr angemessen sein. Darüber hinaus äußerte sich das Gericht zu dem angemessenen Gegenstandswert und sah 50.000 Euro dann als angemessen an, wenn

  • die nicht allgemein bekannt ist und
  • der Rechtsverletzer ein nur kleines Unternehmen betreibt wobei die Rechtsverletzung kurze Zeit stattgefunden hat (damit weniger intensiver Eingriff in das Markenrecht).

Es zeigt sich damit, dass auch bei Abmahnungen im markenrechtlichen Bereich Vorsicht walten muss – reflexartige hohe Gegenstandswerte und überzogene Gebührensätze lassen sich nicht durchsetzen, nur weil es sich um das Markenrecht handelt.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht) (Alle anzeigen)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.