Markenrecht: Markenrecht kompliziert – am Beispiel der Marke „Rock am Ring“

Ein für die Beteiligten sicherlich wenig erbauliches, aber zugleich sehr eindrückliches, Beispiel zur Komplexität des Markenrechts zeigt der Streit um die „Rock am Ring“. Vor dem Landgericht Koblenz (2 HKO 32/14) stritten Konzertagentur (als Inhaberin der gleichnamigen Marke) und die Nürburgring um die Rechte zur Veranstaltung von Konzerten unter dem Titel „Rock am Ring“. Auf den ersten Blick erscheint die Lage einfach: Die Konzertagentur ist Markeninhaberin, also sollte sie auch Konzerte unter diesem Titel veranstalten können. Tatsächlich aber ist dieser erste Blick letztlich falsch, denn alleine dass es eine Marke gibt, muss nicht ausschlaggebend sein – so auch hier. Das Gericht dazu in seiner Pressemitteilung:

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.