Gewerblicher Rechtsschutz & Kunstrecht - Rechtsanwalt Ferner

Kunstrecht & gewerblicher Rechtsschutz im digitalen Raum

Schutz von Kunst, Software, Hardware, Games und Datenbanken

Gewerblicher Rechtsschutz & Kunstrecht

Schutz kreativer Leistungen sowie Geschäftsgeheimnissen im digitalen und technologischen Raum

Ihr Rechtsanwalt für digitalen gewerblichen Rechtsschutz sowie Kunstrecht: Beratung rund um den Schutz von Rechten bei der Schaffung von Kunst sowie der Entwicklung von Software, Robotik oder Batterien. Rechtsanwalt Jens Ferner befasst sich als IT-Fachanwalt seit über einem Jahrzehnt anwaltlich mit Rechtsfragen der digitalen Kreativität! Im allgemeinen gewerblichen Rechtsschutz sind wir dagegen nicht tätig.

Rechtsanwalt für Kunstrecht & digitaler gewerblicher Rechtsschutz: Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner | 02404 92100

Anwaltskanzlei Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht

  • Spezialisierte Tätigkeit: Wir konzentrieren uns auf die Strafverteidigung, das Medien-/IT-Recht und ergänzend Arbeitsrecht. Keine Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht oder Familienrecht, keine Tätigkeit für Verbraucher im IT-Recht.
  • Erreichbarkeit: bitte per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de, telefonisch nur bei Strafverteidigungen unter 02404 92100; Termine nur nach Vereinbarung
  • Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
  • Kontaktzeiten: Mo. bis Sa. 06:30 – 10:00 und Mo. bis Do. 14:30 – 18:30 (keine Mails zwischen 20h/6h oder an Sonn-/Feiertagen!)
  • Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
  • Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

Rechtsfragen der Kunst

Kunstrecht: Rechtsfragen der Kreativität

Kunst ist schön, kritisch, hässlich – mit vielen Adjektiven verbunden. Vor allem aber ist Kunst eines: Begehrt. Kunst weckt Begehrlichkeiten, von Künstlern untereinander, von Dritten, die sich in ihren Rechten betroffen sehen und von denen, die die Kunst haben möchten. Das Kunstrecht ergänzt in unserer Kanzlei das Themengebiet gewerblicher Rechtsschutz.

Dabei ist Kunst viel mehr als die Schaffung künstlerischer Objekte: Werbeagenturen erschaffen zeitgenössische, praktisch angewandte Kunst; Spieleentwickler erfinden eine Form moderner Kunst auf dem Spielbrett oder Bildschirm, die fasziniert – und längst ist die Kunst in Gebrauchsgegenstände eingezogen.

Kunstrecht berührt all diese Schnittmengen: Vom Schutz des Werkes gegen Nachahmung über vertragliche Fragen aller an der Kommerzialisierung Betroffenen bis zum Streit darüber, was Kunst eigentlich darf, ist das Kunstrecht ein Gebiet mit spannenden und kritischen Komponenten.

Kunstrecht im digitalen Raum: Rechtsanwalt Jens Ferner ist zugleich Fachanwalt für IT-Recht - neben der Begeisterung für Kreativität hegt er eine tiefgreifende Freude an technologischen Entwicklungen und deren Schutz ("digitaler gewerblicher Rechtsschutz").

Kunstrecht im digitalen Raum

Rechtsanwalt Jens Ferner ist zugleich Fachanwalt für IT-Recht – neben der Begeisterung für Kreativität hegt er eine tiefgreifende Freude an technologischen Entwicklungen und deren Schutz („digitaler gewerblicher Rechtsschutz“).

Das Kunstrecht bietet dabei zahlreiche Berührungspunkte zum digitalen Recht, nicht nur im Bereich der von Technologie geschaffenen Kunst! Moderne Rechtsfragen wie die Vermarktung von Kunst mittels NFT, die Bedeutung des 3D-Drucks oder digitale Reproduzierbarkeit einmaliger Werke gehören hier auf jeden Fall zu. [Beiträge zum Kunstrecht bei uns]


Gewerblicher Rechtsschutz & Produktpiraterie

„Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht“, in Anlehnung an die bekannte Fachzeitschrift auch oft als „GRUR“ abgekürzt, bezeichnet ein Spezialgebiet des Rechts, das sowohl das gewerbliche Schutzrecht (einschließlich Patentrecht, Markenrecht, Geschmacksmusterrecht und Wettbewerbsrecht) als auch das Urheberrecht umfasst. Produktpiraterie ist dabei ein komplexes rechtliches Thema, das sowohl zivil- als auch strafrechtliche Aspekte umfasst.

Im gewerblichen Rechtsschutz geht es im Wesentlichen um den Schutz von Erfindungen, Marken, Geschmacksmustern und Geschäftsgeheimnissen vor unberechtigter Nutzung. Dieses Rechtsgebiet stellt sicher, dass Einzelpersonen oder Unternehmen, die originelle und innovative Produkte, Marken oder Designs entwickeln, die ausschließlichen Rechte an diesen Erfindungen oder Designs besitzen und sie kommerziell nutzen können.

Das Urheberrecht schützt kreative und künstlerische Werke wie Literatur, Musik, Filme, Fotografien und Software. Das Urheberrecht gewährt dem Urheber eines Werkes das ausschließliche Recht, sein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich aufzuführen oder auszustellen und Bearbeitungen davon anzufertigen.

Schutzrechte im Überblick

Wir beraten rund um Schutzrechte, speziell bei Geschäftsgeheimnissen, im Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht – dabei unterstützen wir Unternehmen bei der Rechtsdurchsetzung und Verteidigung ihrer Schutzrechte, speziell beim Schutz von Technologien wie Software.

Urheberrecht

Durch das UrhG werden eigene Schöpfungen geschützt (keine Ideen)

  • Schutz von Werken
  • persönliche geistige Schöpfung
  • Schutz von konkreter Ausdrucksform, aber kein Schutz gegen parallele Schöpfungen

Markenrecht

Schutz von Kennzeichen zur Abgrenzung von Waren oder Leistungen

  • Schutz der Unterscheidungsfunktion von Kennzeichen
  • Unterscheidungskraft ist nötig
  • Schutz gegen unbefugte Nutzung der Marke

Design

Schutz äußerlicher Erscheinung, primär nach Designrecht, aber auch nach Wettbewerbsrecht

  • Es wird die 2D/3D Form eines Objekts oder eines Teils davon bzw. seiner Dekoration geschützt
  • Eigenart und Neuheit des Designs sind nötig
  • Schutz des ausschließlichen Rechts der Benutzung inkl. Herstellen und Inverkehrbringen
  • Im UWG nach §4 Nr.3 UWG

Geheimnisschutz

Schutz wertvoller Informationen eines Betriebes

  • Schutz von Information mit Wert, die nicht allgemein bekannt ist
  • Nötig sind wirtschaftlicher Wert, Schutzmaßnahmen und berechtigtes Interesse
  • Schutz gegen unbefugte Verbreitung oder Erlangung der Information

Patent

Schutz technischer Innovation

  • Schutz einer Erfindung
  • Es muss sowohl eine „Erfindung“ im juristischen Sinne aber auch als Neuheit vorliegen
  • Umfassender Schutz gegen jegliche Nutzung

Zivilrechtliche Ansprüche

  • Urheberrecht: Wenn ein gefälschtes Produkt das Design oder die Marke eines anderen Urhebers kopiert, kann der Urheber zivilrechtliche Schritte einleiten, um seine Rechte zu schützen. Dies kann eine Unterlassungsklage, eine Schadensersatzklage oder eine einstweilige Verfügung sein.
  • Markenrecht: Markeninhaber können ihre Markenrechte mit einer Verletzungsklage durchsetzen, wenn eine gefälschte Marke auf dem Markt verkauft wird.
  • Vertragsrecht: Hat ein Händler oder Hersteller einen Exklusivvertrag mit einem Markeninhaber, kann er zivilrechtliche Schritte einleiten, wenn eine andere Partei gegen diesen Vertrag verstößt, indem sie gefälschte Produkte verkauft.

Strafrechtliche Folgen

  • Markenrechtsverletzung: Die Verletzung des Markenrechts, z.B. durch den Verkauf gefälschter Produkte, kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Strafen variieren je nach Schwere des Verstoßes und der Häufigkeit der Verstöße und reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.
  • Fälschung: Wenn ein Produkt absichtlich so gefälscht wird, dass es einem Originalprodukt sehr ähnlich sieht, kann dies als Fälschung im strafrechtlichen Sinne angesehen werden. Die Strafen für Fälschung können erheblich sein und Geldstrafen oder sogar Gefängnisstrafen umfassen.
  • Verletzung des Urheberrechts: Wenn ein gefälschtes Produkt das Design oder die Marke eines anderen kopiert, kann dies als Verletzung des Urheberrechts im Sinne des Strafrechts angesehen werden. Die Strafen für Urheberrechtsverletzungen können ebenfalls beträchtlich sein.

Kunstrecht & gewerblicher Rechtsschutz

Wir lieben Kreativität und freuen uns, im gesamten Bereich kreativer Leistungen / gewerblicher Rechtsschutz tätig zu sein. Dabei bieten wir ein umfassendes Portfolio rechtlicher Beratung und Vertretung im kreativen Bereich für alle Schaffenden. Die Erstberatung kostet 200 Euro inkl. UST.. Es werden ausnahmslos nur Künstler, (Werbe-)Agenturen und Galerien beraten und vertreten, keine Privatpersonen. 

Rechtsanwalt für Kunstrecht und gewerblicher Rechtsschutz: Beratung rund um die Rechtsfragen der Kreativität für Künstler, Werbeagenturen und Galerien. Im Zentrum stehen Fragen der Kunst im Bereich von Urheberrecht, Designrecht und Vertragsrecht - aber auch rund um Produktpiraterie, Rechtsdurchsetzung und Forderungsdurchsetzung.

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